Nutzen
Sie möchten sich im Bereich der WEG-Verwaltung selbstständig machen oder streben ein Arbeitsverhältnis in diesem Bereich an? Das 2-tägige Seminar vermittelt Ihnen als WEG-Erfahrene/-r (mit Kenntnissen des neuen WEGs ab 12/20) das notwendige Rüstzeug, um die Sachkundeprüfung gem. § 26a WEG und Ihre berufliche Praxis zu meistern. Die Schwerpunkte liegen auf dem technisch-rechtlichen-kaufmännischen Aufgabenbereich.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Absatz 2a GewO!
Innerhalb von drei Jahren müssen sich Immobilienmakler/-in und Wohnimmobilienverwalter/-in in einem Umfang von 20 Zeitstunden weiterbilden. Das Seminar orientiert sich an den inhaltlichen Anforderungen für die Weiterbildung nach Anlage 1 zu § 15b Absatz 1 MaBV. Ein Seminartag besteht aus 7 Zeitstunden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Entscheidung hinsichtlich der Anerkennungsfähigkeit gemäß § 15b Absatz 3 Satz 1 MaBV allein der zuständigen Aufsichtsbehörde obliegt.
Programminhalt
Das zweitägige Seminar vermittelt Ihnen als WEG-Erfahrene/-r (mit Kenntnissen des neuen WEGs ab 12/20) das notwendige Rüstzeug, um die Sachkundeprüfung gem. § 26a WEG und Ihre berufliche Praxis zu meistern. Die Schwerpunkte liegen hier auf dem technisch-rechtlichen-kaufmännischen Aufgabenbereich.
Tag 1:
9:00 bis 17:30 Uhr / Referentin Petra Breitsameter
- Mietrecht (BGB)
- Allgemeines Vertragsrecht (BGB) und Werkvertragsrecht (BGB/VOB-B)
- Grundstücksrecht (BGB)
- Gesetz über die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung (ZVG/GVG) und Zivilprozessordnung (ZPO)
Tag 2:
9:00 bis 17:30 Uhr / Referentin Petra Breitsameter
- Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
- Internes und externes Rechnungswesen
Hinweis: Schulung in den genannten Rechtsgebieten nur, soweit sie den Aufgabenbereich des WEG-Verwalters betreffen.
Zielgruppe
Verwaltungsprofis, die ihr Fachwissen auf den neuesten Stand bringen und/oder sich auf die Sachkundeprüfung zum/zur zertifizierte/-n Verwalter/-in IHK gem. § 26a WEG vorbereiten möchten sowie Verwalter/-innen, die Ihrer Weiterbildungsverpflichtung gem. § 34c GewO nachkommen möchten.
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IHK Akademie München und Oberbayern
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