Beschreibung
Inhalte
Wissen vertiefen
Die ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3 fordert, dass Kolonnenführer bei Korrosionsschutzarbeiten über eine spezielle Qualifikation verfügen müssen. Im Abstand von höchstens fünf Jahren ist eine Nachschulung nach den Vorgaben des vom Bundesverkehrsministeriums eingesetzten Ausbildungsbeirates zu absolvieren.Ein Schein, der älter als fünf Jahre ist, gilt demgemäß ohne nachgewiesene Nachschulung nicht als Qualifikationsnachweis gemäß der ZTV-ING 4-3. Dies bedeutet, dass ein Qualifikationsnachweis nur durch die Vorlage eines KOR-Scheines, der nicht älter als fünf Jahre sein darf, oder bei einem älteren KOR-Schein durch die Vorlage einer durch den Ausbildungsbeirat ausgestellten Bescheinigung über eine erfolgte Nachschulung, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, erbracht werden kann.
Die Nachschulungsverpflichtung betrifft alle Kolonnenführer. Daher ist es für alle KOR-Schein-Inhaber und deren Unternehmen wichtig, den Zeitpunkt für eine erforderliche Nachschulung im Auge zu behalten und die angebotenen Nachschulungen wahrzunehmen. Wann die Nachschulung für den Einzelnen fällig wird, ergibt sich aus dem Ausstellungsdatum (+ fünf Jahre) des jeweiligen KOR-Scheins.
Lehrgangsthemen
- Wiederholung wesentlicher Inhalte der ZTV-ING
- Neuerungen ZTV-ING 4-3, Ausgabe Dez. 2012
- Vorbereitungsgrade für Stahlbaubetriebe
- Beschichtungen von Kontaktflächen
- Anlegen von Kontrollflächen
- Zulässige Abweichungen im Beschichtungsaufbau
- Anforderungen an Oberflächen und Strahlmittel
- Prüfung der Instandsetzungsmaßnahmen, z. B. Schichtdicke, Haftzugfestigkeit, Rautiefe
- Fremd- und Eigenüberwachung
- Schadenfreie Korrosionsschutzbeispiele
- Instandsetzung von Schäden
- Praxisvorführungen und abschließender Kenntnistest
Voraussetzung
Bereits absolviertes
- KOR-Schein-Seminar
Abschluss
Bescheinigung gemäß Teil 4 Abschnitt 3 Nr. 5.2 der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ZTV-ING KOR-Schein mit Nachschulungshinweis.
Förderung
- Bildungsscheck
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Kommende Starttermine
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Abschlussqualifikation / Zertifikat
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Die ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3 fordert, dass Kolonnenführer bei Korrosionsschutzarbeiten über eine spezielle Qualifikation verfügen müssen. Im Abstand von höchstens fünf Jahren ist eine Nachschulung nach den Vorgaben des vom Bundesverkehrsministeriums eingesetzten Ausbildungsbeirates zu absolvieren.Ein Schein, der älter als fünf Jahre ist, gilt demgemäß ohne nachgewiesene Nachschulung nicht als Qualifikationsnachweis gemäß der ZTV-ING 4-3. Dies bedeutet, dass ein Qualifikationsnachweis nur durch die Vorlage eines KOR-Scheines, der nicht älter als fünf Jahre sein darf, oder bei einem älteren KOR-Schein durch die Vorlage einer durch den Ausbildungsbeirat ausgestellten Bescheinigung über eine erfolgte Nachschulung, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, erbracht werden kann.
Die Nachschulungsverpflichtung betrifft alle Kolonnenführer. Daher ist es für alle KOR-Schein-Inhaber und deren Unternehmen wichtig, den Zeitpunkt für eine erforderliche Nachschulung im Auge zu behalten und die angebotenen Nachschulungen wahrzunehmen. Wann die Nachschulung für den Einzelnen fällig wird, ergibt sich aus dem Ausstellungsdatum (+ fünf Jahre) des jeweiligen KOR-Scheins.
Lehrgangsthemen
- Wiederholung wesentlicher Inhalte der ZTV-ING
- Neuerungen ZTV-ING 4-3, Ausgabe Dez. 2012
- Vorbereitungsgrade für Stahlbaubetriebe
- Beschichtungen von Kontaktflächen
- Anlegen von Kontrollflächen
- Zulässige Abweichungen im Beschichtungsaufbau
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- Prüfung der Instandsetzungsmaßnahmen, z. B. Schichtdicke, Haftzugfestigkeit, Rautiefe
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Ardeystraße 93
44139 Dortmund
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