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KOR-Schein-Seminar

Dauer
135 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
13 Januar, 2025 (+2 Starttermine)
Preis
2.966,30 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Dauer
135 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
13 Januar, 2025 (+2 Starttermine)
Preis
2.966,30 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Beschreibung

Qualifizierungsnachweis für Kolonnenführer

Innerhalb des dreiwöchigen Lehrganges machen wir Sie für Einsätze als Kolonnenführer auf der Baustelle fit. Damit legen Sie den Grundstein für Ihren beruflichen Erfolg.
 

Lehrgangsthemen

  • Einführung in grundlegende Regelwerke
  • Korrosion und Korrosionsschutz von Stahl und Zink
  • Beschichtungs- und Korrosionsschutzsysteme
  • Oberflächenvorbereitung
  • Applikation von Beschichtungsstoffen
  • Geräte und Ausrüstung für die Oberflächenvorbereitung
  • Geräte und Ausrüstung für die Applikation
  • Betonschutz und -instandsetzung bei Verbundbrücken
  • Einsatz von Gerüsten
  • Aufmaß, Kalkulation
  • Personalführung
  • Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Umweltschutz
 
 Voraussetzungen
Folgende Zulassungskriterien für die Prüfung müssen erfüllt sein:


  1.  Zur Prüfung werden Personen zugelassen, die Erfahrungen im Korrosionsschutz von Stahlbauten besitzen, an einem der hinführenden Lehrgänge gemäß § 1 Absatz 2 der Prüfungsordnung teilgenommen haben und mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

    1. Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem einschlägigen gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes von Stahlbauwerken.

    2. Meisterprüfung in einem einschlägigen gewerblich-technischen Beruf und Nachweis einer mindestens einjährigen praktischen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes von Stahlbauwerken.
    3. Abschluss als staatlich anerkannter Korrosionsschutztechniker und Nachweis einer mindestens einjährigen praktischen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes von Stahlbauwerken.
    4. Personen, die die geforderten Abschlüsse der Abschnitte a) bis c) nicht nachweisen können, jedoch eine mindestens zehnjährige praktische Berufserfahrung auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes von Stahlbauwerken nachweisen können.
    5. Zugelassen werden auch Personen, die die Abschlussprüfung im Ingenieurwesen an einer Technischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes oder den Abschluss an einer Ingenieurakademie oder einer Ingenieurschule sowie eine mindestens einjährige praktische Berufserfahrung auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes von Stahlbauwerken nachweisen können.

  2. Die unter den Abschnitten a) bis e) geforderten Abschlüsse und einschlägigen Berufserfahrungen sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Als Nachweise dienen insbesondere Abschluss-, Prüfungs- und Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen eines Arbeitgebers oder Bauherren.
  3. Personen, die die Voraussetzung gem. Abs. 1 Abschnitte a) bis e) nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen mit begründetem Antrag zur Prüfung zugelassen werden. Der Antrag ist schriftlich an den Lehrgangsleiter der jeweiligen Ausbildungsstätte zu richten. Der Lehrgangsleiter entscheidet vor Lehrgangsbeginn in enger Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss über den Antrag.


 
 Abschluss
Bescheinigung gemäß Teil 4 Abschnitt 3 Nr. 5.2 der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ZTV-ING KOR-Schein.
 
 Förderung
  • Bildungsscheck
 
 Nachschulung
  • Nachschulung KOR-Schein
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Kommende Starttermine

Wählen Sie aus 2 verfügbaren Startterminen

13 Januar, 2025

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Dortmund
  • Deutsch

3 November, 2025

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Dortmund
  • Deutsch

Voraussetzungen

(2) Die unter den Abschnitten a) bis e) geforderten Abschlüsse und einschlägigen Berufserfahrungen sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Als Nachweise dienen insbesondere Abschluss-, Prüfungszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen eines Arbeitgebers oder Bauherren.

(3) Personen, die die Voraussetzung gem. Abs. 1 Abschnitte a) bis e) nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen als begründeten Antrag, zur Prüfung zugelassen werden. Der Antrag ist schriftlich an den Lehrgangsleiter der jeweiligen Ausbildungsstätte zu richten. Der Lehrgangsleiter entscheidet in enger Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss über den Antrag vor Lehrgangsbeginn.

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Qualifizierungsnachweis für Kolonnenführer

Innerhalb des dreiwöchigen Lehrganges machen wir Sie für Einsätze als Kolonnenführer auf der Baustelle fit. Damit legen Sie den Grundstein für Ihren beruflichen Erfolg.
 

Lehrgangsthemen

  • Einführung in grundlegende Regelwerke
  • Korrosion und Korrosionsschutz von Stahl und Zink
  • Beschichtungs- und Korrosionsschutzsysteme
  • Oberflächenvorbereitung
  • Applikation von Beschichtungsstoffen
  • Geräte und Ausrüstung für die Oberflächenvorbereitung
  • Geräte und Ausrüstung für die Applikation
  • Betonschutz und -instandsetzung bei Verbundbrücken
  • Einsatz von Gerüsten
  • Aufmaß, Kalkulation
  • Personalführung
  • Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Umweltschutz
 
 Voraussetzungen
Folgende Zulassungskriterien für die Prüfung müssen erfüllt sein:


  1.  Zur Prüfung werden Personen zugelassen, die Erfahrungen im Korrosionsschutz von Stahlbauten besitzen, an einem der hinführenden Lehrgänge gemäß § 1 Absatz 2 der Prüfungsordnung teilgenommen haben und mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

    1. Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem einschlägigen gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes von Stahlbauwerken.

    2. Meisterprüfung in einem einschlägigen gewerblich-technischen Beruf und Nachweis einer mindestens einjährigen praktischen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes von Stahlbauwerken.
    3. Abschluss als staatlich anerkannter Korrosionsschutztechniker und Nachweis einer mindestens einjährigen praktischen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes von Stahlbauwerken.
    4. Personen, die die geforderten Abschlüsse der Abschnitte a) bis c) nicht nachweisen können, jedoch eine mindestens zehnjährige praktische Berufserfahrung auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes von Stahlbauwerken nachweisen können.
    5. Zugelassen werden auch Personen, die die Abschlussprüfung im Ingenieurwesen an einer Technischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes oder den Abschluss an einer Ingenieurakademie oder einer Ingenieurschule sowie eine mindestens einjährige praktische Berufserfahrung auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes von Stahlbauwerken nachweisen können.

  2. Die unter den Abschnitten a) bis e) geforderten Abschlüsse und einschlägigen Berufserfahrungen sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Als Nachweise dienen insbesondere Abschluss-, Prüfungs- und Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen eines Arbeitgebers oder Bauherren.
  3. Personen, die die Voraussetzung gem. Abs. 1 Abschnitte a) bis e) nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen mit begründetem Antrag zur Prüfung zugelassen werden. Der Antrag ist schriftlich an den Lehrgangsleiter der jeweiligen Ausbildungsstätte zu richten. Der Lehrgangsleiter entscheidet vor Lehrgangsbeginn in enger Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss über den Antrag.


 
 Abschluss
Bescheinigung gemäß Teil 4 Abschnitt 3 Nr. 5.2 der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ZTV-ING KOR-Schein.
 
 Förderung
  • Bildungsscheck
 
 Nachschulung
  • Nachschulung KOR-Schein

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