Beschreibung
Assistenzkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen
Die Weiterbildung zur Assistenzkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen (Block A, Modul 1 + 2) wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt und bietetfür Quereinsteiger*innenergänzend zur klassischen Erzieher- und Kinderpflegeausbildung neue berufliche Perspektiven.
In Block A lernen Sie die Kita als professionelles Berufsfeld kennen und unterstützen das Kita-Team als Assistenzkraft im pädagogischen Alltag. Die Module 1 und 2 begleiten und bestärken Sie bei Ihrem Einstieg.
Inhalte / Module
Modul 1
- Wissens- und Kompetenzerwerb zum Bildungsort Kita mit all seinen Akteuren: Team, Kinder, Eltern, Träger
- Kennenlernen der wichtigsten pädagogischen und rechtlichen Grundlagen für die Arbeit
- Entwickeln eines grundlegenden Verständnisses von Bildung, Entwicklung & Lernen
- Vertiefter Blick auf die Entwicklung von Kindern – Bindung, sozio-emotionale Entwicklung, Feinfühligkeit
- Basiskompetenzen und Bildungsbereiche des BayBEP im Überblick
- Praxisbeispiele und Einrichtungsalltag: Tagesablauf, Raumgestaltung, Essenssituation in der Kita, die Wickelsituation, Umgang mit Konflikten, die Bedeutung des Spiels
- Reflexion der eigenen Kompetenzen, Haltung und Lernbiografie
Modul 2
- Auf dem Weg zur pädagogischen Professionalität in der neuen Rolle als Assistenzkraft in Kitas
- Bedürfnisse von Kindern erkennen und feinfühlig darauf eingehen
- Vertiefter Blick in den BayBEP – Basiskompetenzen von Kindern
- Bildungspartnerschaft mit Eltern in Alltagssituationen (Tür- und Angelge-spräche, Übergänge)
- Teamfähigkeit entwickeln und Konfliktlösekompetenzen stärken
Aufbau & Organisation
160 Stunden (Block A, Modul 1, Einstiegsmodul des Gesamtkonzeptes) + 40 Stunden (Block A, Modul 2, Assistenzkraft des Gesamtkonzeptes)
Förderung
Bildungsgutschein
Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).
Mehr Informationen unter arbeitsagentur.de
Zielgruppe / Voraussetzungen
Modul 1
- Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
Modul 2
- Erfolgreiche Teilnahme am Modul 1 oder
- Pflegeerlaubnis bzw. Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeer-laubnis nach § 43 SGB VIII (bitte beachten: hierfür gilt die Voraussetzung Sprachniveau im Deutschen auf Niveau B2)
Personen, die einen Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung Kinderpflege erfolgreich absolviert haben, aber die Externenprüfung nicht erfolgreich absol-viert haben, können zu Modul 2 zugelassen werden. (Bitte beachten: Eine Förde-rung als Assistenzkraft setzt jedoch entweder die Tagespflegeerlaubnis (s.o.) oder die erfolgreiche Teilnahme am Modul 1 voraus. - Sprachniveau: B1
Infos anfordern
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste (GGSD) ist ein Bildungsträger im Gesundheits- und Sozialwesen mit Sitz in Nürnberg. Bayernweit sind wir an 15 Standorten vertreten. Sie können bei uns auf eine große Bandbreite an Bildungsangeboten zugreifen – von der beruflichen...