Beschreibung
Dem Schutz von Know-how kommt im Unternehmens- und Beratungsalltag immer größere Bedeutung zu. In diesem Seminar zeigen Ihnen unsere Experten die besten Strategien, um Know-how wirksam zu schützen. Selbstverständlich werden auch die Neuerungen durch die EU-Trade Secrets-Richtlinie (RL EU 2016/943) und deren Umsetzung im GeschGehG ausführlich dargestellt. Erfahren Sie zudem, welche vertraglichen Regelungen und Maßnahmen notwendig sind, um Know-how rechtlich optimal zu schützen. Darüber hinaus stellen die Referenten vor, welche Rechte bei Geheimnisverletzungen bestehen und wie sich diese optimal durchsetzen lassen.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Was ist Know-how?
- Warum schützt man? (wirtschaftliche Relevanz)
- Wie schützt man? (rechtliche Möglichkeiten)
- Wie stehen Geschäftsgeheimnisse und die klassischen Schutzrechte zueinander?
Know-how-Schutz nach der alten Rechtslage
- Welche Maßnahmen waren nötig, um den Schutz zu erlangen?
- Durchsetzbarkeit des Schutzes
- Praktische Hinderungsgründe
- Welche Übergangsregelungnen gelten?
Was ändert sich durch das GeschGehG?
- Definition des Geschäftsgeheimnisses
- Anforderungen an den rechtlichen Schutz (angemessene Schutzmaßnahmen)
- Was ist künftig zulässig, was ist verboten?
- Schranke zu Gunsten der Meinungs- und Informationsfreiheit
Typische vertragliche Regelungen zum Geheimnisschutz von Mitarbeitern und Vertragspartnern
- Befristung
- Vertragsstrafe
- Reverse Engineering
- Rechtevorbehalt
Praktische Schutzmaßnahmen im Unternehmen
- Technische Schutzmaßnahmen
- Organisatorische und sonstige Maßnahmen
- Beteiligung von Hochschulen
Durchsetzung und Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Verfahren
- Vorbereitung im Unternehmen auf mögliche künftige Verfahren
- Zuständigkeitsregelungen
- Geheimhaltungsschutzanträge im Verfahren
- Geheimhaltungsschutz im Patentverletzungsverfahren gemäß
§ 145a PatG - Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Zwangsvollstreckung?
Whistleblowing
- Was regelt das GeschGehG zum Thema Whistleblowing?
- Welche Anforderungen kommen durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hinzu?
Zielgruppe / Voraussetzungen
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, Unternehmensjuristen, Fach- und Führungskräfte in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen
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