Beschreibung
Pflichten durch das HinSchG effizient & rechtssicher umsetzen
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) erhält Deutschland erstmals ein eigenständiges Gesetz auf dem Gebiet des Whistleblowing-Rechts. Die vielfältigen Neuregelungen des HinSchG werden die Praxis nachhaltig prägen, nicht zuletzt durch die verpflichtende Einrichtung von Meldestellen in sämtlichen Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten und die Neuausrichtung arbeitsrechtlicher Grundsätze und Rechtsfolgen.
Das Seminar erläutert die praktische Bedeutung der wichtigsten Bestimmungen des HinSchG und zeigt auf, wie sich Meldestellen gesetzeskonform einrichten und betreiben lassen, auf welche Fallstricke Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich gefasst machen müssen und wie sich den einschlägigen Haftungs- und Sanktionsrisiken effektiv begegnen lässt.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Einführung in das HinSchG
- Hintergründe und Regelungsbereiche
- Anwendungsbereich und Bedeutung
HinSchG und Arbeitsrecht
- Schutzvoraussetzungen für Hinweisgeber
- Rechtsfolgen aus Perspektive der Beteiligten
- Besondere Probleme und ihr Konfliktpotenzial
Anforderungen an Meldestellen
- Technische und inhaltliche Voraussetzungen für die Meldestellen
- Gegenüberstellung der verschiedenen Konzepte (intern / IT-basiert / Ombudspersonen)
- Umsetzung der Konzernlösung
- Exkurs: Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
an Beschwerdestellen
Praktischer Umgang mit Hinweisgeberfällen
- Umgang mit anonymen Meldungen
- Folgemaßnahmen und interne Ermittlungen
- Verfahrensordnung
- Rückmeldung an die hinweisgebende Person
Hinweis: Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind seit 2023 verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten.
Zielgruppe / Voraussetzungen
Unternehmen mit mind. 50 Beschäftigten, Geschäftsführer, Compliance-Beauftragte, Verantwortliche für die Umsetzung des HinSchG, mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragte Personen, Ombudsanwälte, Betriebsratsmiglieder, Personalverantwortliche, Wirtschaftsjuristen, Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeits-, Straf-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Informationstechnologierecht (Datenschutz)
Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde gem. § 15 Abs. 2 HinSchG.
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