So wird’s was aus dem Traum von der eigenen Firma
In acht Werktagen zur frisch gegründeten GmbH, das verspricht das Institut für Mittelstandsforschung. Wir zeigen Ihnen entsprechend acht Schritte, wie Sie sich den Traum einer eigenen GmbH verwirklichen können.
1. der Unternehmensname
Kein Unternehmen und keine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann ohne Namen gegründet werden. Dies ist der erste Schritt zum Unternehmertum. Wer sich mit der Namensfindung schwertut oder nur lose Ideen im Kopf herumschwirren hat, kann Tools wie knowem oder Naminum nutzen, um sich mit passenden Vorschlägen versorgen zu lassen.
2. der Gesellschaftervertrag
Legen Sie fest, wer alles an der Gründung beteiligt sein soll. Dies ist auch essentiell für die Verteilung der Unternehmensanteile.
3. notarielle Beglaubigung
Der geschlossene Gesellschaftervertrag wird mit den Gesellschaftern beim Notar beglaubigt. Dort wird der Vertrag verlesen und von allen Gesellschaftern unterschrieben.
4. Stammkapital
Wer eine GmbH gründen möchte, braucht mindestens 25.000 Stammkapital, wovon über die Hälfte auf ein zu eröffnendes Geschäftskonto eingezahlt werden müssen. Bewahren Sie die Einzahlungsbescheinigung gut auf. Diese muss im nächsten Schritt einem Notar vorgelegt werden.
5. Anmeldung im Handelsregister
Die Anmeldung im Handelsregister ist wichtig, denn über dieses laufen bestimmte Rechtsvorgänge eines Unternehmens ab. Dazu ist die Einzahlungsbescheinigung des Stammkapitals notwendig, die einem Notar vorgelegt werden muss. Danach stellt er den Kontakt zum zuständigen Amtsgericht her.
6. Post vom Finanzamt
Nach der Anmeldung im Handelsregister gibt es Post vom Finanzamt, denn die zu gründende GmbH muss steuerlich erfasst werden. Zusammen mit dem ausgefüllten Bogen, dem Gesellschaftervertrag und dem Handelsregisterauszug geht alles zurück ans Finanzamt, das Ihnen daraufhin eine Steuernummer ausstellt, die für Rechnungen unerlässlich ist.
7. Gewerbe anmelden
Wenn die Steuerbescheide ausgefüllt werden, kann zeitgleich die Gewerbeanmeldung erfolgen. Für den Gewerbeschein ist Folgendes wichtig:
- Zahl der juristischen Vertreter
- geschäftliche Aktivitäten
- Adresse und Kontaktdaten des Unternehmens
- Ort und Nummer des Handelsregistereintrags
- Name und Rechtsform des Unternehmens
8. die letzten Anmeldungen
Im letzten Schritt melden Sie Ihre GmbH noch bei Ihrer IHK oder Handwerkskammer, der Bundesagentur für Arbeit und der Berufsgenossenschaft an.
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(zuletzt aktualisiert am 21.05.2021)
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