Inhalt, Anspruch, Alternativen
In manchen Fällen gelangt man in seinem Berufsleben an einen Punkt, an dem man ein Zwischenzeugnis benötigt. Doch was gibt es dabei zu beachten? Wir geben einen Überblick.
Zum Hintergrund
Ein Zwischenzeugnis ist ein zwischenzeitlicher Nachweis darüber, wie ein:e Mitarbeiter:in bislang gearbeitet hat. Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis wird ein Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses oder gegen Ende desselben erstellt.
Ein Zwischenzeugnis wird verwendet, um etwa eine Beurteilung über die verrichtete Arbeit zu erhalten, bei Leitungswechseln einen Nachweis auf der Hand zu haben, wie man bislang im Unternehmen gewirkt hat oder um sich bei anderen Arbeitgebern mit einem Nachweis über die eigene Tätigkeit bewerben zu können. Hier müssen Sie jedoch aufpassen: Wird zu sehr deutlich, dass Sie das Zwischenzeugnis aus Bewerbungszwecken nutzen, wird Ihr Arbeitgeber misstrauisch, was sich auf Ihr Verhältnis ausschlagen kann. Daher sollten Sie diese Regularien einhalten:
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis
Per se gibt einen keinen geregelten Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Aus diesem Grund kann sich Ihr Arbeitgeber weigern, Ihnen das Zeugnis auszustellen. Zudem müssen Sie einen Grund angeben, um etwa zu vermeiden, dass bei Ihrem Arbeitgeber die Alarmglocken losgehen und er eine Kündigung Ihrerseits wittert. Gründe können unter anderem sein:
- Änderungen in der Unternehmensstruktur (Fusionen, Übernahme)
- Änderungen hinsichtlich der Leitung (Wechsel der Führungskraft)
- lange Betriebszugehörigkeit ohne direkte Leistungsbeurteilung
- interner Abteilungswechsel
- Auszeiten vom Job (Elternzeit, Sabbatical)
- Inhalte und Aufbau eines Zwischenzeugnisses
Damit das Zwischenzeugnis ohne Probleme verwendet werden kann, müssen auch hier bestimmte Formalitäten eingehalten werden:
- Überschrift (hier genügt meist “Zwischenzeugnis”)
- Angabe der Personalien (vollständiger Name, Wohnort, Geburtsdatum, Beginn des Arbeitsverhältnisses)
- Beschreibung Stelle und Tätigkeiten
- Beurteilung Leistung und zwischenmenschliches Verhalten
- Begründung, weshalb das Zwischenzeugnis ausgestellt wird
- Datum und Unterschrift
Die Sprache des Zwischenzeugnisses ist identisch zu der eines Arbeitszeugnisses.
Was tun, wenn ich keine Zwischenzeugnis erhalte?
Da der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis nicht gesetzlich geregelt ist, müssen Sie mit einer Ablehnung rechnen. In solchen Fällen bietet es sich an, auf Empfehlungs- oder Referenzschreiben oder sonstige Leistungsbeurteilungen, etwa von größeren Mitarbeitergesprächen, zurückzugreifen.
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