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Es steht außer Zweifel, dass der Beruf des/der Steuerberaters/Steuerberaterin sehr gute Zukunftsaussichten hat. Dies liegt einerseits in der Tatsache begründet, dass das Zahlen von Steuern ein fester Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens in Deutschland ist und hierdurch andererseits stets ein Bedarf an Steuerberatungsdienstleistungen besteht. Entsprechend ist dieser Beruf relativ krisensicher, sodass Steuerberater:innen nur selten unter Arbeitslosigkeit leiden.

Um Steuerberater:in zu werden, gibt es unterschiedliche Optionen: Eine Möglichkeit ist es, zuerst eine Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten und danach eine Weiterbildung zum/zur Steuerberater:in zu absolvieren. Eine andere Möglichkeit besteht in einem passenden akademischen Studium und abermals einer Weiterbildung zum/zur Steuerberater:in. Diese beiden Wege unterscheiden sich vorrangig durch die unterschiedlich hohe Anzahl an vorzuweisenden Jahren Berufserfahrung. Ganz gleich, für welche Option sich Interessierte entscheiden, um ein/-e staatlich anerkannte:r Steuerberater:in zu werden, muss nach der Weiterbildung eine Steuerberaterprüfung abgelegt werden.

Ausbildung und Weiterbildung

Wer sich für eine Ausbildung als Steuerfachangestellte:r - einem laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannten Ausbildungsberuf - entscheidet, übernimmt einerseits organisatorische Aufgaben im Ausbildungsbetrieb und andererseits führt er Tätigkeiten im Steuerwesen aus, durch die er dem/der tätigen Steuerberater:in zuarbeitet. Steuerfachangestellte, die ihre Ausbildung erfolgreich absolviert haben und über eine berufspraktische Erfahrung von mindestens zehn Jahren verfügen, können das sogenannte StB-Examen ablegen. Bestehen sie diese Prüfung, werden sie zum/zur Steuerberater:in ernannt. Angehende Steuerberater:innen, die diese lange Wartezeit verkürzen möchten, können sich für eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt:in entscheiden; denn für Steuerfachwirte und Steuerfachwirtinnen gilt: Es sind für eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung lediglich sieben Jahre Berufserfahrung notwendig.

Tätigkeitsfeld und Karrierechancen

Ausgebildeten Steuerberatern und Steuerberaterinnen bieten sich zahlreiche Optionen, sich beruflich zu betätigen und Karriere zu machen. Zudem stehen die Chancen gut, ein verhältnismäßig gutes Einkommen zu haben.
Steuerberater:innen, die sich auch nach bestandener Prüfung noch weiterqualifizieren möchten, können beispielsweise eine Weiterbildung zum/zur Fachberater:in oder zum/zur Wirtschaftsprüfer:in absolvieren.

Allerdings haben auch Steuerberater:innen ohne eine zusätzliche Weiterbildung Optionen, sich beruflich weiterzuentwickeln. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, eine eigene Praxis zu eröffnen und sich selbstständig zu machen. Ausschlaggebend für den künftigen Erfolg ist diesbezüglich gute Mandantenakquise. Wer schon bald über einen Kundenstamm verfügt und eine erfolgreiche Betreuung vorweisen kann, hat zugleich die Basis für weitere geschäftliche Beziehungen geschaffen. Denn die positiven Effekte der Mund-zu-Mund-Propaganda und des Networkings sind nicht zu unterschätzen.

Steuerberatungsgesellschaft und Kanzlei

Daneben ist es Steuerberatern und Steuerberaterinnen auch möglich, sich in einer Steuerberatungsgesellschaft oder in einer Kanzlei anstellen zu lassen. Die Karrierechancen gestalten sich dann jedoch etwas anders. So besteht die Möglichkeit, sich von einem/einer Prüfungsassistenten oder Prüfungsassistentin oder Prüfungsberater:in zum/zur Prüfungsmanager:in hochzuarbeiten und anschließend sogar zum/zur Partner:in zu werden - dies variiert natürlich von Unternehmen zu Unternehmen.

Persönlicher Karriereweg

Für welche Option sich ein:e Steuerberater:in auch entscheidet, wichtig ist es, die individuellen Fähigkeiten und die persönlichen Bedürfnisse in die Entscheidung mit einzubeziehen. Während ein:e Prüfungsassistent:in in der Regel über einen Hochschulabschluss in den nötigen Fachbereichen verfügt, ist ein Aufstieg zum/zur Prüfungsleiter:in oder Manager/-in oftmals nur über eine entsprechende Weiterbildung möglich. Wer sich in den Augen der Unternehmensleitung bewährt hat und über die nötigen Kompetenzen und ausreichendes Know-how verfügt, dem wird oftmals eine Partnerschaft offeriert.

Um Partner:in zu werden, kauft sich ein:e Steuerberater:in der Regel in das Unternehmen ein, wodurch er entsprechende Unternehmensanteile erhält. Hierzu wird möglichen Partnern/Partnerinnen häufig ein Darlehen vom Unternehmen angeboten. Steuerberater:innen, die Anteilseigner:innen in einem Unternehmen sind, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Mitbestimmung, und zwar in der Größenordnung, die der erworbene Anteil beträgt.

Möchten sie sich weiterqualifizieren und streben eine Weiterbildung zum/zur Steuerberater:in an, dann werden Sie in unserem Portal das passende Weiterbildungsinstitut finden.