Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber (Inhouse)
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Inhouse
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Inhouse-Schulung
Fit im Arbeitsrecht für 2025
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Verschiedene (15)
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Inhouse-Schulung, Präsenzkurs / vor Ort, Live-Webinar
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Mehrere (19)
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1.065 EUR
Erfolgreich verhandeln mit dem Betriebsrat
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Verschiedene (10)
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Präsenzkurs / vor Ort, Live-Webinar
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Mehrere (4)
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1.065 EUR
Grenzen der Mitbestimmung
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Verschiedene (12)
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Live-Webinar, Präsenzkurs / vor Ort
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Mehrere (10)
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1.065 EUR
Grenzen des Betriebsrats
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Verschiedene (15)
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Präsenzkurs / vor Ort, Inhouse-Schulung, Live-Webinar
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Mehrere (16)
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1.065 EUR
Das Betriebsverfassungsrecht regelt als Bestandteil des kollektiven Arbeitsrechts die betriebliche Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin und den Arbeitnehmenden. Die wichtigsten Regeln des Betriebsverfassungsrechts finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), welches die Mitbestimmung von Beschäftigten im Unternehmen zum Gegenstand hat. Daneben gibt es das Sprecherausschussgesetz (SprAuG), in dem es um das Mitspracherecht leitender Angestellter geht. Die Beteiligungsrechte der Mitarbeiter:innen von Firmen, die gleichzeitig in verschiedenen EU-Staaten tätig sind, werden hingegen durch das Gesetz über europäische Betriebsräte (EBRG) geregelt.
Betriebsverfassungsrecht – Aufgaben und Ziele
Ziel des Betriebsverfassungsrechts ist einerseits, den berechtigten Interessen der Arbeitnehmenden Geltung zu verschaffen. Andererseits geht es aber auch um die Wahrung der wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin. Die Anliegen der Beschäftigten vertritt in der Regel der Betriebsrat. Daher ist es für dessen Mitglieder von großer Bedeutung, über das aktuell geltende Betriebsverfassungsrecht Bescheid zu wissen. Eine Weiterbildung zu diesem Thema bietet Betriebsratsangehörigen ohne juristischen Hintergrund eine ideale Möglichkeit, sich mit den entsprechenden Gesetzesgrundlagen vertraut zu machen. Auch Mitglieder mit juristischem Vorwissen können ihre Kenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung in Betriebsverfassungsrecht auffrischen und erweitern.
Der Betriebsrat als Vertreter der Arbeitnehmer im Unternehmen
Oftmals ist es für die einzelnen Beschäftigten eines Betriebes schwierig, sich gegen Unternehmensentscheidungen zur Wehr zu setzen oder die eigenen Bedürfnisse und Wünsche zu verwirklichen. Aus diesem Grund gibt ihnen das Betriebsverfassungsgesetz die Gelegenheit, in Firmen mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmenden einen Betriebsrat zu wählen, der sich gegenüber dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin für ihre Interessen einsetzt. Vom Gesetz ist dieses Gremium mit speziellen Rechten ausgestattet, die es ihm ermöglichen, die Mitarbeiter vor willkürlichen Beschlüssen der Unternehmensführung zu schützen. So darf das Unternehmen beispielsweise bei der Anordnung von Überstunden oder bei Kündigungen nicht eigenmächtig handeln, sondern muss den Betriebsrat informieren und an der Entscheidung bezüglich der jeweiligen Maßnahme beteiligen.
Die Arbeit der Betriebsräte mit einer Weiterbildung in Betriebsverfassungsrecht optimieren
Der Betriebsrat ist insbesondere dazu da, die Interessen der Arbeitnehmenden im Unternehmen zu vertreten. Zugleich kontrolliert er, ob sich der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin gegenüber den Beschäftigten in bestimmten Situationen richtig verhält. Eine Weiterbildung in Betriebsverfassungsrecht hält die Betriebsratsmitglieder hinsichtlich der Rechtsfragen auf dem aktuellen Stand und informiert sie darüber hinaus detailliert bezüglich ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten. Während Anfänger-Seminare in der Regel allgemeine Themen wie die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts aufgreifen und den Teilnehmenden einen Überblick zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats verschaffen, behandelt eine Weiterbildung für Fortgeschrittene Angelegenheiten wie die Einstellung, die Versetzung oder die Entlassung von Arbeitnehmenden.
Weiterbildung in Betriebsverfassungsrecht für Führungskräfte
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist für die Personal- und Führungsarbeit von essenzieller Bedeutung. Wird diese durch die Belegschaft gewählte Interessenvertretung von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen, kann das dazu führen, dass bestimmte Maßnahmen rückgängig gemacht werden müssen - oftmals zum Nachteil des Unternehmens, da hieraus meist ein großer zusätzlicher Verwaltungsaufwand und hohe Folgekosten resultieren. Unerlässliche für die Arbeit von Personalverantwortlichen und Entscheidungsträgern / -trägerinnen sind daher Kenntnisse über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und die richtige Handhabung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats, die eine entsprechende Weiterbildung vermittelt.
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