Überblick über die verschiedenen Bezeichnungen für Abschlüsse von Weiterbildungen
Wer eine Weiterbildung besucht, will am Ende etwas in der Hand haben. Es geht nicht nur darum, neues Wissen oder tiefer gehende Kenntnisse zu erlangen, sondern auch nachweisen zu können, dass man diese erworben hat. Wer sich in unserer Weiterbildungsdatenbank umschaut, stößt bei den einzelnen Weiterbildungsangeboten auf völlig unterschiedliche Bezeichnungen. Mal locken die Kursanbieter mit einem Zertifikat, mal ist von einem Zeugnis die Rede, manchmal steht gar kein Nachweis dabei, mal eine Teilnahmebescheinigung.
Sich in diesem Dschungel an Bezeichnungen zurechtzufinden, ist für den Laien nicht so einfach. Welcher Nachweis ist für den Arbeitgeber entscheidend? Welcher unterstützt den nächsten Karrieresprung? Wir geben Ihnen eine kleine Orientierungshilfe.
Erstausbildung und Aufstiegsfortbildung klar geregelt
Eindeutig und klar geregelt sind die Abschlüsse bei einer Berufsausbildung, auch Erstausbildung genannt: Diese orientieren sich meist am Berufsbildungsgesetz. Dieses beinhaltet die Ausbildungsvorgaben. Es legt nicht nur die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer und die beruflichen Fertigkeiten fest, sondern auch die Prüfungsanforderungen. Ein solcher Berufsabschluss ist deutschlandweit anerkannt. Für manche Berufe und Branchen gilt das Berufsbildungsgesetz nur teilweise oder gar nicht: Im Handwerk findet zum Beispiel in erster Linie die Handwerksordnung Anwendung. Im Gesundheitsbereich ist das Krankenpflegegesetz maßgeblich.
Ähnlich wie bei der Erstausbildung verhält es sich mit beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Davon spricht man, wenn man bereits einen Beruf erlernt hat und sich in diesem weiterqualifiziert. Die Fortbildungsabschlüsse sind ebenfalls im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung geregelt und somit staatlich anerkannt. Zu den bekanntesten zählen der Fachwirt, der Meister und der Techniker.
Bachelor und Master – international anerkannt
Akademische Abschlüsse sind wie die oben genannten Berufsabschlüsse und Aufstiegsqualifizierungen klar definiert. Wer sich an der Hochschule weiterbilden will, kann in Teilzeit oder Vollzeit ein Bachelor- oder Masterstudium absolvieren und erhält den entsprechenden Titel. Master- und Bachelor-Abschlüsse sind international anerkannt. Hochschulen bieten darüber hinaus auch Weiterbildungskurse für Berufstätige an, die mit allgemein anerkannten Zertifikaten abschließen.
Teilnahmebestätigung: Kein Leistungsnachweis erforderlich
Eine Teilnahmebestätigung oder Teilnahmebescheinigung händigen die meisten Seminaranbieter ihren Kursteilnehmern aus. Sie bescheinigt, dass man an einem Kurs teilgenommen hat. Eine Teilnahmebestätigung bescheinigt allerdings nur die Anwesenheit und bewertet nicht die Leistungen des Teilnehmers. Ausgestellt wird sie in der Regel bei ein- bis mehrtägigen Seminaren, die vorgegebene Inhalte vermitteln und strukturiert sind, jedoch nicht mit einem Leistungsnachweis wie einer Prüfung abgeschlossen werden.
Zertifikat: Leistungsnachweis erforderlich
In der beruflichen Weiterbildung ist das Zertifikat der qualifizierte Abschluss. Das heißt: Am Ende der Weiterbildung wird ein Leistungsnachweis erbracht. In Form einer Prüfung, Klausur oder Projektarbeit zeigt der Teilnehmer, dass er etwas gelernt hat. Qualifizierungen, die mit einem Zertifikat einhergehen, setzen in der Regel eine Anwesenheitspflicht von rund 80 Prozent der gesamten Unterrichtszeit sowie eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden für die Weiterbildung voraus. Zertifikate gibt es also für länger andauernde, umfangreiche Weiterbildungen mit Leistungsnachweis. Sie gelten als qualifizierte Teilnahmebescheinigungen. Ein Zertifikat basiert auf einer einheitlichen standardisierten Form, zum Beispiel dem IHK-Standard. Allerdings ist ein Zertifikat anders als eine Aufstiegsfortbildung kein berufsqualifizierender Nachweis: Es weist den Erwerb von genau definierten Lerninhalten nach.
Zertifizierung: Form der Qualitätssicherung
Eine Zertifizierung ist nicht mit einem Zertifikat zu verwechseln: Wer ein Zertifikat erhält, ist nicht zertifiziert. Ein Zertifizierung ist eine besondere Form der Qualitätssicherung. Sie weist die Erfüllung bestimmter Standards und Normen für Produkte oder Dienstleistungen nach. Eine Zertifizierung wird in der Regel durch entsprechend akkreditierte und unabhängige Einrichtungen vorgenommen und vergeben, zum Beispiel durch den TÜV. Eine Zertifizierung hat ein Verfallsdatum, das heißt sie ist als Nachweis zeitlich befristet. Eine Überprüfung muss also regelmäßig erfolgen. Allerdings ist eine Zertifizierung kein Nachweis für eine Berufsqualifizierung: Bildungsanbieter können zertifiziert sein, eine Weiterbildung ebenfalls, aber nicht jemand, der ein Zertifikat erhalten hat.
Sie sehen: Der Dschungel an Möglichkeiten ist groß. Eindeutig geregelte und breit anerkannte Abschlüsse sind selten. Wenn Sie eine bestimmte Qualifizierung für Ihren Beruf benötigen, können Sie sich jederzeit mit einer Suchanfrage an unsere Weiterbildungsberaterin wenden. Berufs- und Branchenverbände, Kammern oder Innungen können Ihnen bei der Wahl der richtigen Weiterbildung ebenfalls behilflich sein. Es kommt auch nicht immer auf die Qualifizierung an: In manchen Branchen sind manche Bildungsanbieter und deren Weiterbildungen renommiert. Die Teilnahme an deren Kursangeboten wird gern gesehen. Die Referenzen des Seminaranbieters sowie dessen Nähe zur Branche und zum Arbeitsmarkt können bei der Wahl einer Weiterbildung ein wichtiges Kennzeichen sein.
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