Steuererklärung – ein leidiges Thema. Denjenigen, die sich nicht beruflich damit auseinandersetzen, ist sie meist so lieb wie Zahnweh. Wen wundert`s? Keiner setzt sich gerne hin, wälzt Ordner und Belege, überlegt, welche Anlageformulare notwendig sind, während draußen die Sonne scheint.
Der 31. Mai ist der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung. Und manchmal lohnt es sich, den inneren Schweinehund zu überwinden und die Unterlagen zusammenzustellen. Wir verraten Ihnen 10 Dinge, die Sie von der Steuer absetzen konnten, die Sie bisher vielleicht noch nicht kannten.
1. Altersvorsorge
Aufwendungen für die Altersvorsorge lassen sich absetzen, etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu Versorgungswerken. Der Höchstbetrag liegt bei 23.712 Euro. Für 2017 erkennt das Finanzamt 84 % der Aufwendungen an, für 2018 sind es 86 %.
2. Beerdigung
Klingt komisch, ist aber so. Kosten für eine Beerdigung, zum Beispiel für Grabstein und Bestattung, können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das Erbe geringer als die Beerdigungskosten ist.
3. Berufskleidung
Kosten für typische Arbeits- oder Berufskleidung lassen sich in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung: Sie müssen überwiegend beruflich getragen werden. Zu Arbeitskleidung gehören neben Schutzkleidung auch berufstypische Uniformen wie etwa die des Schornsteinfeger. Neben den Anschaffungskosten sind auch die Reinigungskosten absetzbar.
4. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltshilfe, Gärtner, Pflegeleistungen für einen Angehörigen – viele haushaltsnahe Dienstleistungen sind zu 20 % von der Steuer absetzbar. Der Maximalbetrag beträgt 4000 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung eines Selbstständigen in Anspruch genommen wird.
5. Kinderbetreuung
Zwei Drittel der Betreuungskosten für ihre Kinder können Eltern als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Obergrenze liegt jedoch bei 4000 Euro pro Kind. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht älter als 14 Jahre ist, im Haushalt der Eltern lebt und diesen für das Kind Kindergeld oder ein Freibetrag für Kinder zusteht. Für Kinder mit Handicap gilt die Altersgrenze nicht.
6. Kontoführungsgebühr
Mit einer Pauschale von 16 Euro können Arbeitnehmer Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen. Bei mehreren Konten kann die Pauschale für jedes Konto angesetzt werden.
7. Mitgliedsbeiträge in Gewerkschaft und Co.
Ausgaben für Gewerkschaften und Berufsverbände sind Werbungskosten – Mitgliedsbeiträge somit absetzbar. Voraussetzung ist, dass der Berufsverband in Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit steht.
8. Renovierungskosten
Wer in seine vier Wände investiert, die Räume renoviert, modernisiert und ausbessert, profitiert bei der Abgabe der Steuerklärung: Rechnungen für diese Arbeiten können anteilig abgesetzt werden. Berücksichtigt werden 20 % der Kosten, aber maximal 1200 Euro pro Haushalt im Jahr. Sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren von der Steuererleichterung.
9. Telefon und Internetanschluss
Ein Teil der Kosten für Telefon- und Internetanschluss lässt sich steuerlich absetzen, wenn dieser auch beruflich genutzt wird. Pauschal sind 20 % des Rechnungsbetrags zulässig, die Höchstgrenze liegt bei 20 Euro im Monat.
10. Umzug
Umzüge lassen sich steuerlich berücksichtigen: Sind sie aus beruflichen Gründen notwendig, lassen sie sich als Werbungskosten geltend machen. Erfolgt ein Umzug aus privaten Gründen, zählt er unter die Kategorie haushaltsnahe Dienstleistungen. Der Pauschbetrag für Umzüge liegt aktuell (Stand: Mai 2018) bei 764 Euro für Ledige, für Verheiratete 1528 Euro. Die Pauschale steigt für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, auf 337 Euro.