Wann wird Ihre Fortbildung staatlich gefördert?
Die Arbeitswelt ändert sich: Manche Berufsbilder von heute werden in ein paar Jahren ganz anders aussehen. Die Digitalisierung macht möglich, was wir lange für unmöglich hielten. “Bis 2025 werden in etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch Automatisierung und technologischen Fortschritt verschwinden, aber gleichzeitig entstehen 2,1 Millionen neue Jobs”, verkündete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Ende 2018. Das setzt jedoch voraus, dass Arbeitnehmer in der Lage sind, mit der digitalen Transformationen Schritt zu halten. Weiterbildung macht es möglich. Der Zugang dazu ist seit 1. Januar 2019 leichter als zuvor: Das Qualifizierungschancengesetz macht es möglich.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine neue staatliche Förderung der Bundesregierung und Teil der “Qualifizierungsoffensive”. Das Gesetz weitet die staatliche Förderleistung für Weiterbildung aus und erweitert die bisherige Zielgruppe: Kümmerte sich die Bundesagentur für Arbeit bislang überwiegend um die Weiterqualifizierung arbeitssuchender Personen und förderte deren Umschulung, so werden mit dem neuen Gesetz auch aktuell beschäftigte Arbeitnehmer gefördert und gezielt weitergebildet, um langfristige Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Neben finanziellen Mitteln für die Weiterbildung stellt die Bundesagentur für Arbeit auch ein größeres Weiterbildungsangebot bereit.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden mit dem neuen Gesetz gezielt Beschäftigte, die mitten im Job stehen. Der Umfang der Förderung richtet sich nach deren Alter, Qualifikation und der Betriebsgröße.
Was wird staatlich gefördert?
Die Förderung splittet sich in zwei Bereiche: Zum einen werden die Weiterbildungskosten, zum anderen das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung gefördert.
Weiterbildungskosten:
Die Übernahme der Weiterbildungskosten entlastet Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Je nach Betriebsgröße und Alter des Beschäftigten werden zwischen 15 und 100 Prozent der Weiterbildungskosten gefördert. Kleinere Unternehmen profitieren mehr von der Förderung als größere.
Lohnkostenzuschuss:
Durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt profitieren Arbeitgeber von reduzierten Lohnkosten, wenn sie ihre Mitarbeiter bei Lohnfortzahlung für die Weiterbildung freistellen. Der Zuschuss beträgt – je nach Betriebsgröße – zwischen 25 und 75 Prozent. Größere Betriebe müssen sich mehr beteiligen als kleine. Bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen kann der Zuschuss bis zu 100 Prozent betragen.
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für die Förderung ist, dass…
- ... der Angestellte Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbt, die über eine Anpassungsfortbildung hinausgehen, etwa wenn ein Dachdecker in der Fortbildung lernt, wie er mit Drohnen arbeitet. Die Fortbildung muss also zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln.
- … zwischen dem Abschluss der Berufsausbildung oder der letzten vergleichbaren Weiterbildung und der neuen Fortbildung mindestens vier Jahre liegen, so dass ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.
- … die Weiterbildung bei einem externen, zertifizierten Trainer stattfindet oder innerhalb des Unternehmens durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird.
Wie beantragt man die Förderung?
Arbeitnehmer müssen die Förderung sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Letztere entscheidet darüber, was gefördert werden kann. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, gibt die Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein aus. Diesen können Arbeitnehmer bei einem zertifizierten Bildungsträger einlösen.
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