Das sind die Neuerungen im neuen Jahr
Elektronische Erfassung der Arbeitszeiten
Ab 2024 sind Arbeitgeber, sofern sie nicht von Ausnahmen seitens kleinbetrieblicher Regelungen oder Tarifverträgen betroffen sind, dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten elektronisch zu erfassen. Mittels Zeiterfassungssystemen sollen Arbeitnehmende künftig ein- und auschecken.
Bürgergeld und Mindestlohn steigen
Neuerungen auch im Bereich der Finanzen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt mit dem neuen Jahr auf 12,41 Euro. Damit steigen die Auszahlungen für Minijobber und Rentner:innen. Und auch das Bürgergeld wird angehoben. Mit dem neuen Jahr sollen nun künftig Auszahlungen in Höhe von 563 Euro für Alleinstehende getätigt werden – statt zuvor 502 Euro im Monat.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommt
2024 soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführt werden. Es soll Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern, in Deutschland in ihrem Fachbereich Arbeit zu finden. Damit soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Inflationsausgleichsprämie bis Ende 2024 auszahlbar
Noch bis Ende Dezember 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Angestellten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszuzahlen. Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets von September 2022.
Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld
Ab Januar 2024 soll die Einkommensgrenze im Bereich Elterngeld gesenkt werden. Damit läge die Einkommensgrenze sowohl bei Alleinerziehenden als auch bei Paaren bei 150.000 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 250.000 beziehungsweise 300.000 Euro.
Gebäudeenergiegesetz (“Heizungsgesetz”) soll in Kraft treten
Im neuen Jahr soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Es besagt, dass nur Heizungen in Gebäude installiert werden dürfen, die über einen hohen Verbrauchsanteil an erneuerbaren Energien verfügen. Daneben soll es bei der Installation von Balkonkraftwerken weniger Vorgaben geben. Die Bundesregierung hat hierzu einige Gesetzesänderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht auf den Weg gebracht, die im Bundestag final verabschiedet werden sollen.
Anhebung der Ausbildungsmindestvergütung
Auch 2024 können sich Auszubildende über höhere Auszahlungen freuen. So steigen diese etwa im ersten Ausbildungsjahr von 620 Euro auf 649 Euro. Diese Neuerung gilt für Ausbildungsbetriebe, die keiner Tarifbindung unterliegen.
Änderungen bei Sozialversicherungen
2024 bringt auch Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen. Dann beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung 1,7 %. Die Beitragssätze für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung liegen jedoch unverändert bei 18,6 % beziehungsweise 24,7 %. Im Bereich der Pflege steigen das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen mit dem neuen Jahr um fünf Prozent.
Pfand auch auf Milchprodukte
Bereits 2022 kam auf Verbraucher:innen ein neues Pfandsystem hinzu, in dem auch auf Kunststoffgetränkeflaschen Pfand erhoben wurde. Dies soll 2024 ausgedehnt werden. Dann soll auch auf Milchprodukte ein Pfand fällig werden, die in Einweg-Kunststoffflaschen abgefüllt sind.