Beschreibung
Sie als betriebserfahrene Person mit geeigneter technischer Berufsausbildung, ausreichender Berufserfahrung und der Fachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung § 14 durchführen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der Prüfungen an o. g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahe Hinweise zu Organisation, Ablauf und Dokumentation der Prüfungen.
- Rechtliche und berufsgenossenschaftliche Grundlagen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A 1.7 und ASR A 1.6
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Unfallverhütungsvorschriften DGUVs
- Berufsgenossenschaftliche Informationen DGUV Information 208-022 und IFA 0031 Quetschkräfte an kraftbetätigten Türen und Toren
- Runderlasse und Verwaltungsvorschriften
- DIN-Normen
- DIN 31051 Bauarten und Begriffe
- DIN EN 12445 Schließkraftmessung
- DIN EN 12453 Nutzungssicherheit und Prüverfahren von kraftbetätigten Toren, Schranken
- DIN EN 16005 Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Türen
- Sicherheitsanforderungen
- Sicherheitseinwirkungen
- Wartung und Instandsetzung
- Mängel und Unfälle
- Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen nach § 14 BetrSichV
Sonstige Infos
ZIELGRUPPE:
Fachpersonal, das die Anforderungen / Voraussetzung der BetrSichV und der TRBS 1203 für zur Prüfung befähigte Personen erfüllen und zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden sollen.
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fachkenntnisse
HINWEIS:
Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen.
Das Seminar erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4.1.
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TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Kompetenzen bündeln und ausbauen, Erfahrungen sammeln und daraus lernen, neue Aufgabengebiete erkennen und deren Chancen nutzen. So fasst das Team von TÜV Saarland Bildung + Consulting den Werdegang des Unternehmens zusammen. 1871 in Kaiserslautern als Selbsthilfeorganisation zur technischen Sicherheitsüberprüfung von...
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