Beschreibung
Sie als qualifizierte Person mit geeigneter Berufsausbildung, zeitnaher Tätigkeit sowie Berufserfahrung (siehe Zielgruppe) zur Beurteilung des sicheren Zustands von Gerüsten können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 durchführen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die zu beachtenden Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der Prüfung nach Montage sowie der wiederkehrenden Prüfungen an o. g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahe Hinweise zu Organisation, Ablauf und Dokumentation der Prüfungen.
- Rechtliche Grundlagen
- Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- BetrSichV und TRBS 2121-1 sowie TRBS 1203
- DGUV Regelwerk: DGUV Information 201-011 (Stand 2023)
- Zubeachtende Normen
- DIN 4420 Teil 1 + 3 zu Schutz-, Leiter- und Systemgerüsten sowie sicherheitstechnischen Anforderungen
- DIN EN 1004-1:2021-02 zu fahrbaren Arbeitsbühnen
- DIN EN 12810 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen
- DIN EN 12811 Arbeitsgerüste
- DIN 4421 und DIN EN 12812 zu Traggerüsten
- Gefährdungsbeurteilung und Ermittlung der Prüffristen nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung
- Betriebssicherer Auf-, Um- und Abbau nach BetrSichV Anhang 1 Ziffer 3.1 und 3.2
- Der Standsicherheitsnachweis
- Aufgaben und Haftung von Errichter und Benutzer von Gerüsten
- Verantwortung und Haftung der zur Prüfung befähigten Person
- Prüfung von Gerüsten nach Checkliste
- Abschlussdiskussion und -test
Sonstige Infos
ZIELGRUPPE:
Gerüstbaumontageleiter, geprüfte Gerüstbau-Obermonteure, geprüfte Gerüstbau-Kolonnenführer, geprüfte Poliere, Gerüstbaumeister und Personen im Bauhandwerk, die die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Gerüstbau aufweisen
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fachkenntnisse
HINWEIS:
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften, wie die TRBS 2121 Teil 1 und die DGUV Information 201 011 (2023) durchgeführt.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen laut TRBS 1203 sowie TRBS 2121-Teil1 Kapitel 5.5.
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Kompetenzen bündeln und ausbauen, Erfahrungen sammeln und daraus lernen, neue Aufgabengebiete erkennen und deren Chancen nutzen. So fasst das Team von TÜV Saarland Bildung + Consulting den Werdegang des Unternehmens zusammen. 1871 in Kaiserslautern als Selbsthilfeorganisation zur technischen Sicherheitsüberprüfung von...
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