Beschreibung
In diesem 3-tägigen Seminar vermitteln wir Ihnen, wie Sie als interne fachliche Schnittstelle die Zusammenarbeit mit Verantwortlichen Personen und auch mit Lieferanten innerbetrieblich rechtskonform gestalten können. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, dem Unternehmer, seinen gesetzlichen Vertretern, den verantwortlichen Personen und den einzelnen Fachbereichen beratend zur Seite zu stehen. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise für den Aufbau einer zielgerichteten Kooperation mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), dem Arbeitsmediziner bzw. den betrieblichen Sicherheitsbeauftragten (SiB) sowie den Beauftragten im Umweltschutz.
- Bedeutung und Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten
- Aufbau, Struktur und Anwendung der Rechtsvorschriften im Gefahrstoffbereich
- ChemG, REACH, Übersicht weiterer Verordnungen im Chemikalienbereich
- Verbote und Abgabebeschränkungen im Chemikalienrecht
- Angrenzende Rechtsvorschriften (BImSchG, WHG, AwSV, GGVSEB, ADR) und deren Abgrenzung zum Gefahrstoffrecht
- Grundlagen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der konkretisierenden Technischen Regeln
- Einstufung und Klassifizierung von Gefahrstoffen nach TRGS 200/201 und Substitutionsgebot nach §§ 7, 10 und 19 GefStoffV in Verbindung mit der TRGS 600
- Sicherheitsdatenblätter nach § 5 GefStoffV in Verbindung mit der TRGS 220
- Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe (Gefahrstoffverzeichnis) nach § 6 (12)
- Lagerung von Gefahrstoffen nach § 8 und Anhang I Nummer 1.5 in Verbindung mit der TRGS 509/510 und 800
- Informationen zur Betriebsanweisung für die Beschäftigten nach § 14 (1) GefStoffV und TRGS 555 (Aufbau, Mindestangaben, Hilfsmittel, Tools)
- Unterweisungspflichten nach § 14 (2)
- Grundlagen und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV in Verbindung mit der TRGS 400 ff und Hinweise zum einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA
- Hinweise auf arbeitsmedizinische Vorsorge
- Gruppenarbeiten zu Gefährdungsbeurteilungen
- Fach- und sachgerechte Entsorgung
- Lagerung der Abfälle, Kennzeichnung, Vorbereitung zum Transport, Abfallschlüsselnummer, Nachweispapiere
- Zertifikatsprüfung
Sonstige Infos
ZIELGRUPPE:
Personen mit Vorkenntnissen im Arbeitsschutz, wie z. B. Sicherheitsbeauftragte, Vorgesetzte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Betriebsratsmitglieder oder Personen mit Vorkenntnissen in betrieblichen Chemikalienfragen, d. h. Personen mit langjährigem praktischem Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb (lagern, verwenden, herstellen, behandeln, transportieren, umschlagen)
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat als "Gefahrstoffbeauftragter (TÜV)".
HINWEIS:
Das Seminar dient auch der Fortbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz. Basiswissen zum Umgang mit Gefahrstoffen sollte vorhanden sein.
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TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Kompetenzen bündeln und ausbauen, Erfahrungen sammeln und daraus lernen, neue Aufgabengebiete erkennen und deren Chancen nutzen. So fasst das Team von TÜV Saarland Bildung + Consulting den Werdegang des Unternehmens zusammen. 1871 in Kaiserslautern als Selbsthilfeorganisation zur technischen Sicherheitsüberprüfung von...
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