Beschreibung
Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1
- TRBS 1201, TRBS 1203 und TRBS 2121 Teil 1
- DGUV Information 201-011
Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
- Befähigte Person und/oder qualifizierte Person
Anforderungen an Gerüste
- Arten, Bestandteile
- Gerüstgruppen und Kennzeichnung
- Zugänge und Standsicherheit
- Absturzsicherung gegen Herabfallen von Mensch und Material
Prüfung von Gerüsten
- Prüfgrundlagen
- Inaugenscheinnahme gemäß TRBS 2121 Teil 1
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Dokumentation und Freigabe
Schriftliche Erfolgskontrolle
- ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1
- TRBS 1201, TRBS 1203 und TRBS 2121 Teil 1
- DGUV Information 201-011
Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
- Befähigte Person und/oder qualifizierte Person
Anforderungen an Gerüste
- Arten, Bestandteile
- Gerüstgruppen und Kennzeichnung
- Zugänge und Standsicherheit
- Absturzsicherung gegen Herabfallen von Mensch und Material
Prüfung von Gerüsten
- Prüfgrundlagen
- Inaugenscheinnahme gemäß TRBS 2121 Teil 1
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Dokumentation und Freigabe
Schriftliche Erfolgskontrolle
Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?
Voraussetzung
Berufserfahrung durch zeitnah ausgeübte berufsnahe Tätigkeit inkl. Unterweisung
Nutzen
Nötig ist dies, wenn Ihr Betrieb ausschließlich Gerüstnutzer und kein Gerüstersteller/Gerüstbauer ist. Denn dann ist Ihr Betrieb angehalten, das Gerüst vom Ersteller/Bauer zu übernehmen und hinsichtlich der Verwendung für Ihre betrieblichen Zwecke auf Eignung und Sicherheit zu prüfen. Hierzu ist eine „qualifizierte Person des Gerüstnutzers“ zu ernennen und fachlich auszubilden.
Daher qualifizieren wir Sie in dem Seminar zur Prüfung eines Gerüsts:
a) auf Eignung für die vorzunehmende Tätigkeit Ihres Betriebes und
b) auf Wirksamkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen,
wie es in der Technischen Regel TRBS 2121 Teil 1 - Verwendung von Gerüsten beschrieben ist.
Sie erhalten die Fachkenntnis, wie Prüfbescheinigung, Montageanweisung und Gerüstkennzeichnung der befähigten Person des Gerüsterstellers (i.d.R. Gerüstbaufirma) hinsichtlich der Verwendungstauglichkeit Ihres eigenen Betriebes zu deuten sind.
Lernen Sie Ihre Rolle als qualifizierte Person des Gerüstnutzers kennen. Dazu gehören Ihre Aufgaben und Pflichten bei der Durchführung von Kontrollen und Prüfungen von Gerüsten vor deren erstmaligen Gebrauch. Durch die systematische Prüfung und Dokumentation erkennen Sie frühzeitig Gerüstmängel und vermeiden durch gezielte Maßnahmen Unfälle präventiv.
Für die geforderte Inaugenscheinnahme vermitteln wir Ihnen die Anforderungen an sichere Gerüste, Gerüstarten, Gerüstgruppen, Kennzeichnungen, Dokumentation der befähigten Person sowie die eigene Dokumentation qualifizierter Personen zur Sicht- und ggf. Funktionsprüfung.
Mit unserem Seminar erfüllen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die rechtlichen Voraussetzungen nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV V1 sowie den Technischen Regeln TRBS 1201, TRBS 1203, TRBS 2121 Teil 1 - Gerüstbau und DGUV I 201-011, um die qualifizierte Person ordnungsgemäß bestellen zu können.
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TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Große Bahnstraße 31
22525 Hamburg
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Das Berufsleben ist immer mehr von Veränderungen geprägt, neue Technologien halten stetig Einzug. Auch die Wünsche von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind im Wandel. Berufliche Weiterbildung ist daher essentiell, um im Beruf auf Augenhöhe zu bleiben und selbstbestimmt arbeiten zu können....
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