Beschreibung
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Online-Schulung)
Schulung für fachkundige Personen nach § 2 Abs. 11 der BioStoffV
Der Kurs vermittelt die rechtlichen Voraussetzungen, die bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ohne Schutzstufen oder bei Tätigkeiten der Schutzstufe 1 und 2 im Betrieb oder in der Forschung zu beachten sind. Informieren Sie sich über die Eigenschaften der Biostoffe, die Grundlagen für eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung, den Stand der Sicherheitstechnik und die aktuellen Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.Zahlreiche praktische Beispiele beleuchten die unterschiedlichen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Folgende Themen werden behandelt:
- Rechtsgrundlagen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen: Arbeitsschutzgesetz; Infektionsschutzgesetz; Biostoffverordnung - Abgrenzung zum Infektionsschutz und zum Gentechnikrecht
- Überblick über die Regelungen der novellierten Biostoffverordnung: Einstufung in Risikogruppen; Abgrenzung gezielte - nicht gezielte Tätigkeiten; Anforderungen an die Fachkunde; Anzeige- und Erlaubnisverfahren
- Technisches Regelwerk: Neues aus dem "Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe" (ABAS)
- Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen: Beispiel für eine Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation; Bewertung von Biostoffen und Einstufung in Risikogruppen
- Arbeits- und Infektionsschutz: Arbeitsstättenrecht; Sicherheitstechnische Anforderungen an die Laborausstattung; Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung; Maßnahmen zur Inaktivierung und Sterilisation; Betriebsanweisungen und Unterweisungen; Risikokommunikation; Umsetzung des aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards
- Abfallentsorgung: Verpackung und Beförderung von biologischem Material
- Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Beispiele aus der Praxis
Angesprochen sind Unternehmen, in denen mit biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird, Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Mitarbeitende von Überwachungsbehörden sowie betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Dauer: 1 Tag
Verantwortlich: Dr. Cornelia Kautt
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