Beschreibung
Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit (Online-Schulung)
Bundesweit anerkannter Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GenTSV
Der Kurs dient der Vermittlung der Sachkunde nach § 28 Abs. 2 der neuen Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV). Er wendet sich an künftige Projektleiter*innen und Beauftragte für die biologische Sicherheit, die im Rahmen gentechnischer Arbeiten zu bestellen sind.Der Kurs ist im Sinne des § 28 GenTSV vom Regierungspräsidium Tübingen auch als Online-Schulung anerkannt. Die Anerkennung ist bundesweit gültig. Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde ausgestellt.
Folgende Themen werden behandelt:
- Das Gentechnik-Gesetz und verwandtes EU-Recht
- Gefährdungspotenziale und Sicherheitsaspekte beim Umgang mit Organismen
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung von Organismen
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien, Produktionsbereiche und Freisetzungen
- Arbeitsschutz
- Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen
- Anforderungen für das Freisetzen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes erhalten einen Preisnachlass von 50 Prozent.
- Dauer: 2 Tage
Verantwortlich: Dr. Cornelia Kautt
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Karlsruher Institut für Technologie
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Das Fortbildungszentrum im Karlsruher Institut für Technologie (KIT) macht Technik und Wissenschaft für Sie anwendbar. Das KIT schafft Kompetenz, indem Wissen vermittelt und direkt mit der Praxis verknüpft wird. Hierbei wird auf das Fachwissen der Dozierenden sowie der Forschungsuniversität zurückgegriffen...
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