Beschreibung
Fachkunde im Strahlenschutz für die Beschäftigung nach § 25 des Strahlenschutzgesetzes
Module GG + FA
Unternehmen, die unter ihrer Aufsicht stehende Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen beruflich exponiert beschäftigen, bedürfen einer Genehmigung nach §25 des Strahlenschutzgesetzes.Zur Erlangung dieser Genehmigung ist ein Strahlenschutzbeauftragter im Betrieb zu bestellen und dessen Fachkunde nach Fachkundegruppe S5 der "Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde" nachzuweisen.
Der Kurs vermittelt in Vorträgen, Übungen und Praktika die zur Strahlenschutzüberwachung des betroffenen Personals erforderlichen Kenntnisse zur Fachkunde.
Folgende Themen werden behandelt:
- Grundbegriffe der Radioaktivität, der Strahlung und des Strahlenschutzes
- Personen- und anlagenbezogene Strahlenschutzmaßnahmen: Strahlenmessung, Dosimetrie, Personenüberwachung, Verhalten beim Vorhandensein offener und umschlossener radioaktiver Stoffe
- Wirkung von Strahlung auf Mensch und Materie
- Dosisbegriffe und Risikobetrachtungen
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten: Verwaltungsmaßnahmen, Unterweisungen, Dokumentation, Führen des Strahlenpasses
- Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen.
Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab. Die erfolgreiche Teilnahme ist von der zuständigen Behörde zum Nachweis der Fachkunde für die Fachkundegruppe S5 anerkannt. Die Anerkennung ist bundesweit gültig.
- Dauer: 3 Tage
Verantwortlich: Dr. Thomas Rabung
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