Beschreibung
Lehrgangsbeschreibung
Der Prüfungsvorbereitungskurs für angehende Geprüfte Bilanzbuchhalter/innen bietet eine umfassende und praxisorientierte Vorbereitung auf die anspruchsvolle IHK-Prüfung. Dieser Vollzeit-Lehrgang vermittelt nicht nur das nötige Fachwissen, sondern auch zahlreiche Tipps und Strategien zur erfolgreichen Bewältigung der Prüfungsanforderungen und kombiniert theoretischen Input mit Übungsklausuren.
Lehrgangsinhalte in der Übersicht:
1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen
führen
2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin
o d e r
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Verordnung über die Prüfung.
Der Prüfungsvorbereitungskurs für angehende Geprüfte Bilanzbuchhalter/innen bietet eine umfassende und praxisorientierte Vorbereitung auf die anspruchsvolle IHK-Prüfung. Dieser Vollzeit-Lehrgang vermittelt nicht nur das nötige Fachwissen, sondern auch zahlreiche Tipps und Strategien zur erfolgreichen Bewältigung der Prüfungsanforderungen und kombiniert theoretischen Input mit Übungsklausuren.
Lehrgangsinhalte in der Übersicht:
1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen
führen
2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin
o d e r
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Verordnung über die Prüfung.
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Kommende Starttermine
1 verfügbarer Starttermin
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Der Abschluss ist im Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR) mit Niveau 6 | Bachelor-Niveau eingestuft und vergleichbar. Die neue Abschlussbezeichnung ab 2021 lautet "Geprüfter Bilanzbuchhalter - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung".
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Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg
Goetheplatz 3
61169 Friedberg
Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg
Die Industrie - und Handelskammer Gießen-Friedberg betrachtet sich als Unternehmer-Mitmachorganisation. "Mitmachen – Mitbewegen – Mitgewinnen" lautet die Einladung an unsere ca. 50.000 Unternehmen aus den Landkreisen Gießen, Friedberg und Vogelsberg. Rund 1.800 ehrenamtliche Unternehmerinnen und Unternehmer in den IHK-Gremien setzen sich...
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