Beschreibung
Beim Export ist eine Vielzahl von verfahrensrechtlichen Regelungen aus dem Unionszollkodex, der Dual-Use-Verordnung und den Embargovorschriften sowie dem nationalen Außenwirtschaftsrecht zu beachten. Verwirrend sind dabei oftmals die unterschiedlichen Beteiligtenkonstellationen: Insbesondere bei Reihengeschäften, die Codierungsanforderungen in den Zollanmeldungen oder die Wartezeiten und Auflagen bei vereinfachten Zollanmeldungen mit bewilligten Gestellungsorten (dem früheren „Zugelassenen Ausführer“).
Das Zollrecht mit dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr bietet eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten und Spielräumen, die es zu nutzen gilt, um im Rahmen der rechtlichen Vorgaben die optimale Abwicklung der Exporte zu gewährleisten. Das Seminar macht die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (auch mit geringen Vorkenntnissen) mit diesen Regelungen vertraut und gibt dabei anhand von praktischen Fällen wichtige Hilfestellungen und Tipps für die Praxis.
Inhalte
Begriffsbestimmungen - Rechtsgrundlagen - Beteiligtenkonstellationen
Standardverfahren
Anmeldung zur Ausfuhr (ATLAS-Ausfuhr, Internet-Ausfuhranmeldung IAA-Plus; Notfallverfahren mittels Einheitspapier)
Überführung in die Ausfuhr bei der Ausfuhrzollstelle (Fristen für die Vorab-Anmeldung, Ausfuhrdokumente, Gestellungsmodalitäten)
Überwachung der Ausfuhr bei der Ausgangszollstelle
Erledigung der Ausfuhr (Fristen, Follow up, Nachweise für Umsatzsteuerzwecke und Alternativnachweise)
Rückwirkende Ausfuhranmeldungen
Besonderheiten bei der Ausfuhr
Einstufige Ausfuhr
Mündliche Ausfuhranmeldungen („1000- Euro-Regel“)
Verknüpfung mit Versandverfahren
Ausfuhren im Post- und Bahnverkehr
Vereinfachungen bei der Ausfuhr
Vereinfachte Zollanmeldungen
ohne Bewilligung (sogenannte unvollständige Ausfuhranmeldungen bei Reihengeschäften und Zulieferungen)
mit Bewilligung (an zugelassenen Gestellungsorten beim früheren „Zugelassenen Ausführer“)
Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
Zentrale Zollabwicklung
Exportkontrolle - Genehmigungspflichten, zum Beispiel nach der Dual-Use-Verordnung
Prüfung der Genehmigungspflicht (zum Beispiel anhand des Elektronischen Zolltarifs)
Form der Genehmigung (Einzelgenehmigung – Allgemeine Genehmigung)
Zutreffende Unterlagencodierung in der Zollanmeldung (Codelisten)
Das Zollrecht mit dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr bietet eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten und Spielräumen, die es zu nutzen gilt, um im Rahmen der rechtlichen Vorgaben die optimale Abwicklung der Exporte zu gewährleisten. Das Seminar macht die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (auch mit geringen Vorkenntnissen) mit diesen Regelungen vertraut und gibt dabei anhand von praktischen Fällen wichtige Hilfestellungen und Tipps für die Praxis.
Inhalte
Begriffsbestimmungen - Rechtsgrundlagen - Beteiligtenkonstellationen
Standardverfahren
Anmeldung zur Ausfuhr (ATLAS-Ausfuhr, Internet-Ausfuhranmeldung IAA-Plus; Notfallverfahren mittels Einheitspapier)
Überführung in die Ausfuhr bei der Ausfuhrzollstelle (Fristen für die Vorab-Anmeldung, Ausfuhrdokumente, Gestellungsmodalitäten)
Überwachung der Ausfuhr bei der Ausgangszollstelle
Erledigung der Ausfuhr (Fristen, Follow up, Nachweise für Umsatzsteuerzwecke und Alternativnachweise)
Rückwirkende Ausfuhranmeldungen
Besonderheiten bei der Ausfuhr
Einstufige Ausfuhr
Mündliche Ausfuhranmeldungen („1000- Euro-Regel“)
Verknüpfung mit Versandverfahren
Ausfuhren im Post- und Bahnverkehr
Vereinfachungen bei der Ausfuhr
Vereinfachte Zollanmeldungen
ohne Bewilligung (sogenannte unvollständige Ausfuhranmeldungen bei Reihengeschäften und Zulieferungen)
mit Bewilligung (an zugelassenen Gestellungsorten beim früheren „Zugelassenen Ausführer“)
Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
Zentrale Zollabwicklung
Exportkontrolle - Genehmigungspflichten, zum Beispiel nach der Dual-Use-Verordnung
Prüfung der Genehmigungspflicht (zum Beispiel anhand des Elektronischen Zolltarifs)
Form der Genehmigung (Einzelgenehmigung – Allgemeine Genehmigung)
Zutreffende Unterlagencodierung in der Zollanmeldung (Codelisten)
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