Beschreibung
Rechtsvorschriften im Außenhandel der EU und Deutschland (Unionszollkodex, Außenwirtschaftsverordnung etc.). Einstufung von Waren in den Zolltarif bei Ein- und Ausfuhren. Die Bestimmung der „Ausführer“ in der Ausfuhranmeldung und bei Exportkontrolle. Bewilligung Vereinfachter Ausfuhrverfahren „SDE“ mit Gestellung im Betrieb, Anpassungen an AES 3.0. Stand der Exportkontrolle mit aktuellen Embargos wird vorgetragen sowie die aktuellen Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen. Erleichterungen beim Export (z.B. nach Großbritannien).
Das Erstellen von Ausfuhranmeldungen „ATLAS“ 2025 nach AES 3.0 mit Unterlagen-Codierungen und Codes zu „Zusätzlichen Vermerken“. Ermittlung der aktuellen Ausfuhrmaßnahmen für die Exportwaren. Ausfuhrverfahren ATLAS mit Belegfall nach AES 3.0, Anmeldungen IAA PLUS – Online. Ausgangsvermerke als Umsatzsteuernachweise zur Steuerbefreiung beim Export. Programm IAA-PLUS 2024 zum Erstellen der Ausfuhranmeldung (ONLINE) mit exemplarischen Beleg-Übungen. Ausfuhrabläufe bei Assoziierungs- bzw. Präferenzabkommen (z.B. GB (TCA, CH etc.) mit Verfahren. Ermächtigter Ausführer oder Registrierter Ausführer. Abgabe möglicher Ursprungs-erklärungen, Lieferantenerklärungen. Nachweises für den Bereich Nicht-Präferenzieller Ursprung – aktueller Stand.
Die Umsatzsteuer im EU-Handel und im Handel mit Nicht-Unionsstaaten, Umsatzsteuer-voranmeldung, Umsatzsteueridentitätsnummer (USt-ID mit Überprüfung), EU-Regelungen zu sogenannten Ouick Fixes", Verbringungsnachweise, Reihengeschäfte, ONLINE-Handel mit Verfahren One-Stop Shop (OSS), Nachweise über steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen.
Die Teilnehmer erhalten einen kompletten Überblick über alle möglichen Ausfuhrverfahren im Außenhandel ab 01.01.2025 einschl. der „Vereinfachten Ausfuhranmeldung – SDE“; sie werden in die Lage versetzt die Regelungen der Ausfuhrverfahren normgerecht umzusetzen sowie die Umsatzsteuer-Regelungen beim Export. Grundzüge der Ermittlung von Ausfuhrgenehmigungspflichten sowie Regelungen zu Embargos zu verstehen / Erleichterungen bei Exportkontrolle (z.B. AG-12). Bedeutung von 0-Bescheiden, Auskunft Güterliste, Voranfrage BAFA. Des Weiteren Informationen über:
- Einstufung der Ausfuhrwaren in den Zolltarif zur Klärung von Exportbeschränkungen
- Rechtsgrundlagen und Strafbewehrungen für Ausführer und Ausfuhranmelder,
- Programm IAA-PLUS nach AES 3.0 zum kostenlosen Erstellen der Ausfuhranmeldung
- Versandabwicklungen mit Export über Logistiker – Spediteure
- Exportkontrolle beim Export (Ausfuhrverantwortlicher), Prüfungen
- Der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligte (AEO) mit möglichen Verfahrenserleichterungen.
Die Voraussetzungen für die Vergabe des Zertifikats sind eine regelmäßige Teilnahme (mind. 80 Prozent) und das Bestehen eines lehrgangsinternen Tests.
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