Beschreibung
Was muss ich als Handwerker beim Umgang mit digitalen Geschäftsunterlagen beachten?
Der Weg in die digitale Gesellschaft schreitet voran. Unternehmen erhalten täglich E-Mails mit elektronischen Rechnungen und sonstigen digitalen Daten. Die Übermittlung elektronischer Belege sowie der Datenaustausch (z. B. an Finanzämter, Behörden, Versicherer) ist zum Alltagsgeschäft des Unternehmens geworden.Im Bereich der Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung dieser Daten wird der Unternehmer jedoch vor neue Herausforderungen gestellt. Digitale Daten sind im originären Format 10 Jahre aufzubewahren und für Betriebsprüfungen in elektronischer Form zur Auswertung bereitzustellen. Mit Einführung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden die seit langem bestehenden Anforderungen konkretisiert. Einfache Speicherung auf der PC-Festplatte reicht bei weitem nicht aus, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Lehrgangsthemen
- Was muss ich bei Rechnungen per E-Mail beachten?
- Wie kann ich elektronische Rechnungen richtig speichern?
- Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber?
- Welche Besonderheiten gibt es bei der E-Mail-Archivierung?
- Wann können Papierbelege vernichtet werden?
- Wie binde ich meinen Steuerberater mit ein?
Abschluss
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Kommende Starttermine
1 verfügbarer Starttermin
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Was muss ich als Handwerker beim Umgang mit digitalen Geschäftsunterlagen beachten?
Der Weg in die digitale Gesellschaft schreitet voran. Unternehmen erhalten täglich E-Mails mit elektronischen Rechnungen und sonstigen digitalen Daten. Die Übermittlung elektronischer Belege sowie der Datenaustausch (z. B. an Finanzämter, Behörden, Versicherer) ist zum Alltagsgeschäft des Unternehmens geworden.Im Bereich der Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung dieser Daten wird der Unternehmer jedoch vor neue Herausforderungen gestellt. Digitale Daten sind im originären Format 10 Jahre aufzubewahren und für Betriebsprüfungen in elektronischer Form zur Auswertung bereitzustellen. Mit Einführung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden die seit langem bestehenden Anforderungen konkretisiert. Einfache Speicherung auf der PC-Festplatte reicht bei weitem nicht aus, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Lehrgangsthemen
- Was muss ich bei Rechnungen per E-Mail beachten?
- Wie kann ich elektronische Rechnungen richtig speichern?
- Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber?
- Welche Besonderheiten gibt es bei der E-Mail-Archivierung?
- Wann können Papierbelege vernichtet werden?
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Ardeystraße 93
44139 Dortmund
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