Beschreibung
1-Tag Online-Schulung
Der Gesetzesentwurf zu § 37 Abs. 4 BetrVG im Überblick
Die Neuregelung der Betriebsratsvergütung
Der Betriebsrat führt sein Amt unentgeltlich als Ehrenamt - auch bei kompletter Freistellung. Gleichzeitig erfolgt eine Befreiung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Doch die Höhe dieser Vergütung ist oft problematisch – schließlich darf der Betriebsrat weder begünstigt noch benachteiligt werden. Und wie soll eine mögliche Gehaltserhöhung entsprechend berechnet werden?
Das Urteil des BGH vom 10.01.23 hat die Unsicherheiten noch verstärkt. Im Raum Stand der Vorwurf der Untreue aufgrund der Gewährung unverhältnismäßig hoher Entgelte an freigestellte Betriebsräte, die die Zahlungen an die betriebsverfassungsrechtlich zutreffenden Vergleichsgruppen erheblich überstiegen.
Auf den Punkt gebracht:
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Vergütung von Betriebsräten soll nun für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden. Erfahren Sie, was der Entwurf für Ihre Betriebsratsarbeit wirklich bedeutet und welche Handlungsempfehlungen sich für die tägliche Arbeit ergeben.
Die Schwerpunkte des Seminars
- Ehrenamt und Benachteiligungsverbot
- Vorstellung der Entscheidung des BGH
- Überblick über die angedachte Neuregelung des § 37 Abs. 4 BetrVG
- Mögliche Folgen für die Betriebsratsarbeit: Abschluss einer Betriebsvereinbarung
- „Falsche“ Vergütung: was tun?
Seminar-Inhalte
Das „VW-Urteil“ des BGH
- Vorstellung des Urteils
- Konsequenzen aus dem Urteil: Unsicherheiten
- Reaktion des Arbeitsgerichte
Das Amt des BR als Ehrenamt
- Ehrenamt und Benachteiligungsverbot
- Befreiung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung der Vergütung
Der Gesetzesentwurf zur Betriebsratsvergütung
- Vorstellung der angedachten Neuregelung des § 37 Abs. 4 BetrVG
- Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit
Regelungsmöglichkeit: Betriebsvereinbarung
- mögliche Inhalte
- Vergleichsgruppen
Zielgruppe
- alle Betriebsräte, bei denen Unklarheiten über die Betriebsratsvergütung besteht
- Betriebsräte, die Regelungen zur Vergütung über eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber aushandeln wollen
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit von Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG).
Sie als Betriebsratsvorsitzender oder Ihr/e Stellvertreter/in haben eine ganz besondere Verantwortung im Unternehmen. Nur wenn Sie sich das umfangreiche Grund und Spezialwissen in diesem Bereich angeeignet haben, können Sie Ihre Aufgabe voll erfüllen. In diesem Sinne ist die Erforderlichkeit für dieses Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gegeben. Der Arbeitgeber muss daher die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen.
Individuelle Inhouse-Schulungen
Dieses Seminar bieten wir auch als firmenspezifische Inhouse-Schulung an. Individuell auf Sie zugeschnitten konzipieren wir Ihre Schulung und begleiten Sie von der Vorbereitung, über die Durchführung bis zur Nacharbeitung der Veranstaltung. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Informationsanfrage für Ihr individuelles Angebot.
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