Beschreibung
Unternehmen haben vielfache Spielräume bei der Gestaltung der Vergütung ihrer Mitarbeiter. Diese können durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder auch Haustarifvertrag umgesetzt werden. Aus den verschiedenen Formen von möglichen Entgeltleistungen und -bestandteilen die jeweils geeigneten zu wählen und im Betrieb eine systematische Vergütungsstruktur zu etablieren, stellt sowohl aus Perspektive des beratenden Juristen wie auch des Praktikers im Unternehmen eine Herausforderung dar. In diesem Seminar erfahren Sie nicht nur, wann Reisezeiten oder Überstunden nach der neuesten Rechtsprechung zu vergüten sind, sondern erhalten auch einen konzeptionellen Überblick über die Gestaltungsvariationen der Grundvergütung und lernen, wie Sie flexible Vergütungsbestandteile rechtssicher regeln. Nutzen Sie Entgeltbestandteile für Ihr Unternehmen gewinnbringend zur Mitarbeiterbindung aus und setzen Sie gezielt Leistungsanreize, um das Potenzial Ihrer Mitarbeiter auszuschöpfen.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Gestaltung der Grundvergütung
- Individuelle Aushandlung vs. Entgeltgruppensystem
- Gestaltung von Entgeltgruppen und Entgeltstufen
- Eingruppierungsmerkmale, Tätigkeitsbeispiele
- Tarifautomatik und korrigierende Rückgruppierung
- Flexibilisierung durch Entgeltbänder
- Anforderungen an die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen,
Arbeits- oder Tarifverträgen
Flexibilisierungsinstrumente
- Einmalige Leistungen vs. Betriebliche Übung
- Befristete Leistungen
- Widerrufliche Leistungen
- Anrechnungsklauseln
Gestaltungsgrenzen
- Überblick Mindestlohn und Sittenwidrigkeit
- Gleichbehandlungspflichten
Sonderformen der Vergütung und Steuerungsinstrumente
- Vergütung von Reise- und Umkleidezeiten
- Vergütung von Überstunden
- Steuerungsinstrumente zur Mitarbeiterbindung
- Leistungsanreize durch erfolgsabhängige Entgeltbestandteile
- Flexibilisierung durch Zulagen und Zuschläge
Zielgruppe / Voraussetzungen
Betriebsleiter Betriebsräte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Geschäftsführer, Mitarbeiter Rechtsabteilungen, Mitarbeiter von Personalabteilungen, Personalleiter, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Unternehmensleiter, Vorstände
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