Beschreibung
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferund Steuerbevollmächtigte gehören zum Personenkreis der Verpflichteten i. S. d. Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Sie sind mit verschärften Meldepflichten bei Verdacht auf Geldwäsche konfrontiert. Die Identifizierung des Mandaten – als Kern der allgemeinen Sorgfaltspflichten – geht im Kanzleialltag oft unter. Es gilt ein Compliance-System zu schaffen, das die gesetzlichen Pflichten erfüllt und sich gleichzeitig ressourcenschonend in das operative Geschäft einfügt.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
- Überblick
- Risikoanalyse
- Dokumentation
- Bewertung von Risiken
- Sorgfaltspflichten
- Allgemeine/vereinfachte / verstärkte
- Identifizierung des Mandanten
- Auslagerung
- DATEV
- Verdachtsmeldungen
- Geldwäschebeauftragter
- Transparenzregister und Unstimmigkeitsmeldungen
- Aufsicht und anlassunabhängige Prüfungen
- Praxisbeispiele
Zielgruppe / Voraussetzungen
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Mitarbeiter
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