Beschreibung
Auch öffentliches Arbeits- und Tarifrecht ist Arbeitsrecht. Inhalt und Funktionsweise sind jedoch speziell. Die das gesamte Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst prägenden Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (insbesondere TVöD, TV-L und TVÜ) setzen sich aus besonderen, vielfältigen und komplizierten Regelungen speziell für den öffentlichen Dienst (Bund, Land und Kommunen) zusammen. Gleichzeitig verlangt die Anwendung dieser Tarifnormen umfassende Kenntnisse aus dem allgemeinen, gesetzlichen Arbeitsrecht. Einsteiger haben es hier oft schwer, sie stehen in der Praxis vor einer Vielzahl von rechtlichen Besonderheiten und Spezialvorschriften, die es richtig zu kennen sowie sachgerecht anzuwenden gilt.
Das vorliegende Seminar bietet dazu einen ersten, strukturierten und praxisorientierten Einstieg in das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht, mithin in die Tarifwerke des TVöD (Bund und VKA) und TV-L, die für die Personal- und Anwendungspraxis im öffentlichen Dienst von Bund, Land und Kommunen unabdingbar sind.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
- Personalauswahl und Einstellungsprozesse im öffentlichen Dienst
- Geltungsbereich und Struktur des TVöD/TV-L
- Begründung von TVöD-/TV-L Arbeitsverträgen
- Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst
- Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln zur Anwendung von TVöD, TV-L und TVÜ
- Eingruppierung und Umgruppierung
- Stufen, Stufenzuordnung und Stufenlaufzeiten
- Entgelt, Leistungsentgelt und sonstige Bezüge
- Direktionsrecht im öffentlichen Dienst
- Umsetzung, Versetzung, Abordnung, Personalgestellung
- Zuweisung von Tätigkeiten
- (Vorübergehende) Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
- Arbeitszeit und Sonderformen der Arbeit
- Bereitschaftsdienste, Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft
- Überstunden und Mehrarbeit
- Beschäftigungszeit
- Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Erholungsurlaub, Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Tarifliche Unkündbarkeit
- Grundlegende und aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe / Voraussetzungen
Fachanwälte für Arbeitsrecht; Kommunale Arbeitgeber; Personal- und Betriebsräte in öffentlichen Betrieben, Sozialeinrichtungen, Krankenhäusern; Personal- und Verwaltungsleiter sowie deren Mitarbeiter; Personalsachbearbeiter der öffentlichen Verwaltung; Quer- und Neueinsteiger; Rechtsanwälte; Unternehmen, die den TVöD unmittelbar oder analog anwenden
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