Beschreibung
Im Vereinigten Königreich arbeiten rund 450.000 Beschäftigte für über 2.500 deutsche Unternehmen in lokalen Niederlassungen. Weil diese oft keine eigene Personalabteilung haben oder der Vorgesetzte in der Matrixorganisation in Deutschland sitzt, müssen arbeitsrechtliche Themen häufig in deutschen Unternehmen gelöst werden. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kann es zu Änderungen in Personalfragen kommen, sei es aufgrund ausländerrechtlicher Änderungen oder aufgrund dadurch veranlasster Umstrukturierungsmaßnahmen. Das Seminar erläutert die Unterschiede beider Rechtssysteme: Während das Arbeitsrecht in Großbritannien in mancher Hinsicht arbeitgeberfreundlicher ist, kann eine „deutsche“ Herangehensweise zu unerwarteten Risiken und Haftung führen. Die Referentin – sowohl deutsche wie englische Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht – zeigt, wie solche Risiken erkannt und erfolgreich gemanagt werden können.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Beginn des Anstellungsverhältnisses
- Status: Arbeitnehmer, „worker“ oder Selbständiger
- Diskriminierungsrisiken im Einstellungsprozess
- Aufschiebende Bedingungen im Vertragsangebot
- Ausländerrechtliche Themen im Rekrutierungsprozess
Der Arbeitsvertrag
- Vertragsarten
- Typische Vertragsklauseln
- Themen des Kollektivarbeitsrechts
Mitarbeiterführung in der Praxis
- Diskriminierungsrisiken managen
- Disziplinarverfahren
- Beschwerdeverfahren
- Krankheitsbedingte Abwesenheit
- Mangelnde Leistung
- Brexit: Was bedeutet er für HR?
Beendigung von Anstellungsverhältnissen
- Formen der Vertragsbeendigung
- Kündigungsschutz
- Sonderthemen bei Betriebsübergang
Arbeitsrechtliche Rechtsstreite und -verfahren
- Zuständigkeiten
- Typische Verfahrensschritte
Ende der Freizügigkeit nach 2020: Auswirkungen auf Rekrutierung und Einstellungen
Zielgruppe / Voraussetzungen
Inhouse-Juristen, Fach- und Führungskräfte der Personalabteilung (HR-Abteilung), (entsendete) Manager und Geschäftsführer mit Personalverantwortung, Rechtsanwälte
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