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Master of Laws (LL.M.) Medizinrecht

Dauer
3 Semester
Durchführungsform
Blended Learning
Nächster Starttermin
auf Anfrage Details anzeigen
Preis
9.750 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Format
Teilzeit
Dauer
3 Semester
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Format
Teilzeit
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Beschreibung

Master of Laws (LL.M.) Medizinrecht

Ein Studium - zwei Abschlüsse

Der Masterstudiengang Medizinrecht schließt mit dem akademischen Grad Master of Laws (LL.M.)  ab und vermittelt Ihnen zugleich die erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse nach FAO für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Medizinrecht“ . So erhalten Sie bei erfolgreichem Abschluss gleich zwei begehrte und in der Wirtschaft hoch angesehene Qualifikationen!

Zwei professionelle Partner - ein Ziel 

Der Masterstudiengang Medizinrecht wird von der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Amberg-Weiden in Kooperation mit der ARBER-Seminare GmbH durchgeführt. Das Studium genügt damit hohen wissenschaftlichen Ansprüchen, hat zugleich einen hohen Praxisbezug und vermittelt alle für den Erwerb des Titels „Fachanwalt für Medizinrecht“ relevanten Inhalte. Zu Ihren Dozierenden zählen sowohl Hochschulprofessor*innen als auch Praktiker*innen aus renommierten medizinrechtlichen Kanzleien, der Gerichtsbarkeit und verschiedenen Institutionen des Gesundheitssystems. Alle Dozierenden verfügen über eine ausgezeichnete Reputation mit langjähriger Erfahrung im Medizinrecht und in der Lehrtätigkeit. Ihr Fokus liegt sowohl auf der Wissensvermittlung als auch dem fachlichen Austausch.

Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?

Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

auf Anfrage

  • Blended Learning
  • Weiden

Inhalte / Module

Modulübersicht für Jurist*innen

Das 1. & 2. Semester wird aufgrund der juristischen Vorbildung angerechnet.

3. Semester

  • Modul 7: Grundzüge des deutschen Gesundheitswesens und der medizinischen Terminologie
  • Modul 8: Berufsrecht der Heilberufe, Vertragsarzt- u. Vertrags-
    zahnarztrecht, Recht der Telemedizin
  • Modul 9: Recht der Kranken- und Pflegeversicherung, Vertrags- u.
    Gesellschaftsrecht, Rettungsdienstrecht

4. Semester

  • Modul 10: Gesundheitsökonomie und Management im Gesundheitswesen
  • Modul 11: Recht der medizinischen Behandlung und ethische Fragen der Medizin
  • Modul 12: Krankenhausrecht, Vergütungsrecht und Steuerrecht der Heilberufe

5. Semester

Modul 13: Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Apothekenrecht
und Werberecht im Gesundheitswesen
 
Beginn der Masterarbeit bereits ab dem 3. Semester möglich.

Anrechnungen unter Prüfung der jeweiligen Qualifikationen möglich!

Nutzen & Mehrwert

Als Absolvent*in des Masterstudiengangs Medizinrecht übernehmen Sie Fach- und Führungsaufgaben in:

  • Krankenhäusern und Kliniken
  • Pharmaunternehmen
  • Versicherungsunternehmen und Krankenkassen
  • Ministerien und Verbänden
  • Rechtsanwaltskanzleien mit medizinrechtlichem Schwerpunkt

Zielgruppe / Voraussetzungen

Speziell für Berufstätige

Mit kurzen Präsenzphasen, Blockveranstaltungen und Online-Unterricht ist der weiterbildende Studiengang speziell konzipiert für Berufstätige mit abgeschlossenem Hochschulstudium, insbesondere für Juristen*innen, Mediziner*innen, Pharmazeut*innen und Apotheker*innen, Betriebswirt*innen, Public Health-Manager*innen und Beschäftigte in der Versicherungsbranche mit akademischer Vorbildung.

Zulassung

Voraussetzung für die Zulassung zum LL.M.-Studiengang Medizinrecht ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit dem Abschluss Staatsexamen wie etwa Rechtswissenschaften oder Medizin oder ein anderes einschlägiges Studium mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten wie bspw. Pharmazie, Pflegewissenschaften, Gesundheitswissenschaften oder Gesundheitsökonomie.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Studium mit weniger als 210 ECTS-Leistungspunkten die Zulassungsvoraussetzungen ausnahmsweise erfüllen (vgl. § 5 Abs. 5 der Studien- und Prüfungsordnung).

Zudem wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung nach Abschluss des oben genannten Hochschulstudiums vorausgesetzt.

Kostenzusatz

  • Studiengebühren für Jurist*innen mit 1. oder 2. Staatsexamen: Gesamt 9.750,00 € zzgl. 52,00 € Studentenwerksbeitrag pro Semester.
  • Studiengebühren für Jurist*innen mit bereits abgeschlossenem Fachanwaltslehrgang: Gesamt 7.540,00 € zzgl. 52,00 € Studentenwerksbeitrag pro Semester.

Bei der Preisangabe handelt es sich um einen Umsatzsteuerfreien Preis.

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