Beschreibung
Master of Laws (LL.M.) Handels- und Gesellschaftsrecht
Ein Studium - zwei Abschlüsse
Der Masterstudiengang Handels- und Gesellschaftsrecht schließt mit dem akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) ab und vermittelt Ihnen zugleich die erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse nach FAO für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“. So erhalten Sie bei erfolgreichem Abschluss gleich zwei begehrte und in der Wirtschaft hoch angesehene Qualifikationen!
Zwei professionelle Partner - ein Ziel
Der Masterstudiengang Handels- und Gesellschaftsrecht wird von der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Amberg-Weiden in Kooperation mit der ARBER-Seminare GmbH durchgeführt. Das Studium genügt damit hohen wissenschaftlichen Ansprüchen, hat zugleich einen hohen Praxisbezug und vermittelt alle für den Erwerb des Titels „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ relevanten Inhalte.
Zu Ihren Dozierenden zählen sowohl Hochschulprofessor*innen als auch Praktiker*innen aus renommierten Kanzleien mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Vertragsrecht, aus Steuerberatungsgesellschaften, aus der Gerichtsbarkeit und verschiedenen Institutionen mit Schwerpunkten im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Alle Dozierenden verfügen über eine ausgezeichnete Reputation mit langjähriger Erfahrung im Handels- und Gesellschaftsrecht und in der Lehrtätigkeit. Ihr Fokus liegt sowohl auf der Wissensvermittlung als auch dem fachlichen Austausch.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Modulübersicht für Jurist*innen:
Das 1. & 2. Semester wird aufgrund der juristischen Vorbildung angerechnet.
3. Semester
- Modul 7: Grundlagen des Konfliktmanagement und Mediation
- Modul 8: Recht des Handelsstandes u. der Handelsgeschäfte/ Internationales Kaufrecht / Überblick über das Gesellschaftsrecht / Compliance im Gesellschaftsrecht
- Modul 9: Personengesellschaftsrecht / Mittelbare Unternehmensbeteiligungen / Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
4. Semester
- Modul 10: Governance, Wirtschaftsethik und Nachhaltigkeit
- Modul 11: Recht der GmbH / Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts / Staatliche Beihilfen für die Wirtschaft
- Modul M12: Recht der AG / Recht der KGaA, SE und eG, Konzernrecht / Umwandlungsrecht / Überblick über das Kapitalmarktrecht
5. Semester
Modul 13: Grundzüge des Bilanz- u. Steuerrechts / Unternehmenskauf / Arbeitsrechtliche Besonderheiten beim Unternehmenskauf
Beginn der Masterarbeit bereits ab dem 3. Semester möglich.
Anrechnungen unter Prüfung der jeweiligen Qualifikationen möglich Sprechen Sie uns gerne einfach an.
Nutzen & Mehrwert
Als Absolvent*in des Masterstudiengangs Handels- und Gesellschaftsrecht übernehmen Sie Fach- und Führungsaufgaben in
-
(Wirtschafts-) Rechtsabteilungen von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen
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verschiedenen Wirtschaftsorganisationen, u.a. in Finanzdienstleistungsunternehmen, Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
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der öffentlichen Verwaltung
-
Verbänden und Ministerien.
-
Rechtsanwaltskanzleien mit den Schwerpunkten: Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Handelsrecht
Zielgruppe / Voraussetzungen
Speziell für Berufstätige
Mit kurzen Präsenzphasen, Blockveranstaltungen und Online-Unterricht ist der weiterbildende Studiengang speziell konzipiert für Berufstätige mit abgeschlossenem Hochschulstudium, insbesondere für Juristen*innen, Betriebswirt*innen und Beschäftigte in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuerberatungskanzleien,
Unternehmensberatungen, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen.
Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zum LL.M.-Studiengang Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit dem Abschluss Staatsexamen wie etwa Rechtswissenschaften oder ein Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiums mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten wie bspw. Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Handelsmanagement und Wirtschaftsrecht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Studium mit weniger als 210 ECTS-Leistungspunkten die Zulassungsvoraussetzungen ausnahmsweise erfüllen (vgl. § 5 Abs. 5 der Studien- und Prüfungsordnung).
Zudem wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung nach Abschluss des oben genannten Hochschulstudiums vorausgesetzt.
Kostenzusatz
- Studiengebühren für Jurist*innen mit 1. oder 2. Staatsexamen: Gesamt 9.750,00 € zzgl. 52,00 € Studentenwerksbeitrag pro Semester
- Studiengebühren für Jurist*innen mit bereits abgeschlossenem Fachanwaltslehrgang: Gesamt 7.540,00 € zzgl. 52,00 € Studentenwerksbeitrag pro Semester.
Bei der Preisangabe handelt es sich um einen Umsatzsteuerfreien Preis.
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