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Immobilienrecht und Wohnungsbau 2023 - online

ARBER | Seminare GmbH, Online-Kurs / Fernlehrgang
Dauer
2,5 Stunden
Webseite des Anbieters
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Beschreibung

Immobilienrecht und Wohnungsbau 2023 - online

Ziel

Das Immobilienrecht befindet sich nach wie vor im Wandel. Der Gesetzgeber ist sowohl auf Bundesebene wie auf der Länderebene außerordentlich aktiv, was nicht nur Bauherren, sondern auch Immobilieneigentümer (Vermieter) und Mieter spüren.

Beispiele gefällig? Nicht etwa der Bund, sondern die Länder (jedenfalls einzelne von ihnen) haben weitreichende Verpflichtungen zur Installation von Photovoltaikanlagen geschaffen, von denen einige bereits 2022 in Kraft gesetzt wurden, die überwiegende Anzahl aber erst ab 2023 gilt. Sie wird sowohl Neubauten wie auch Sanierungsvorhaben betreffen auch die Eigentümergemeinschaften (WEG), die etwa in Baden Württemberg (und in anderen Ländern) ihre Dächer sanieren wollen.


Und welche Auswirkungen hat das neue Mietspiegelgesetz nebst Reformverordnung auf Vermieter und Mieter? Die dort geregelten Pflichten gelten ab 2023, teileweise erst ab 2024. Welche sonstigen mietrechtlichen Entwicklungen auf Bundesebene wie auf Landesebene gibt es, insbesondere zur Begrenzung der Miethöhe?


Aus dem Inhalt:

  • Aktuelle Immobilienrechtliche Entwicklungen 2023/2024: ein überblick

  • Bauplanungsrecht und Grundstücksrecht: Regulierungsversuche des Bundes zur Bodennutzung

  • Photovoltaik bei Neubauten und bei Sanierungsvorhaben: was ist der Stand der gesetzgeberischen Umsetzung in allen 16 Bundesländern Inhalte/Unterschiede der einzelnen Regelungen

  • Die Reform des Mietspiegel-Rechts: das Mietspiegelreformgesetz im Einzelnen Auswirkungen auf Vermieter und Mieter

  • Mietrecht und Miethöhe: Bundes- und landesrechtliche Maßnahmen zur Begrenzung des Mietanstiegs

  • Bauvertrags- und Architektenrecht: ausgewählte Rechtsprechung

  • Miet- und WEG-Recht: ausgewählte Rechtsprechung


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Inhalte / Module

Inhalt



Das Immobilienrecht befindet sich nach wie vor im Wandel. Der Gesetzgeber ist sowohl auf Bundesebene wie auf der Länderebene außerordentlich aktiv, was nicht nur Bauherren, sondern auch Immobilieneigentümer (Vermieter) und Mieter spüren.

Beispiele gefällig? Nicht etwa der Bund, sondern die Länder (jedenfalls einzelne von ihnen) haben weitreichende Verpflichtungen zur Installation von Photovoltaikanlagen geschaffen, von denen einige bereits 2022 in Kraft gesetzt wurden, die überwiegende Anzahl aber erst ab 2023 gilt. Sie wird sowohl Neubauten wie auch Sanierungsvorhaben betreffen auch die Eigentümergemeinschaften (WEG), die etwa in Baden Württemberg (und in anderen Ländern) ihre Dächer sanieren wollen.


Und welche Auswirkungen hat das neue Mietspiegelgesetz nebst Reformverordnung auf Vermieter und Mieter? Die dort geregelten Pflichten gelten ab 2023, teileweise erst ab 2024. Welche sonstigen mietrechtlichen Entwicklungen auf Bundesebene wie auf Landesebene gibt es, insbesondere zur Begrenzung der Miethöhe?


Aus dem Inhalt:

  • Aktuelle Immobilienrechtliche Entwicklungen 2023/2024: ein überblick

  • Bauplanungsrecht und Grundstücksrecht: Regulierungsversuche des Bundes zur Bodennutzung

  • Photovoltaik bei Neubauten und bei Sanierungsvorhaben: was ist der Stand der gesetzgeberischen Umsetzung in allen 16 Bundesländern Inhalte/Unterschiede der einzelnen Regelungen

  • Die Reform des Mietspiegel-Rechts: das Mietspiegelreformgesetz im Einzelnen Auswirkungen auf Vermieter und Mieter

  • Mietrecht und Miethöhe: Bundes- und landesrechtliche Maßnahmen zur Begrenzung des Mietanstiegs

  • Bauvertrags- und Architektenrecht: ausgewählte Rechtsprechung

  • Miet- und WEG-Recht: ausgewählte Rechtsprechung



Teilnehmerkreis

Fachanwälte/innen für Bau- und Architektenrecht bzw. Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.

Zeit

2,5 Nettozeitstunden // Teil einer Serie

Gut zu Wissen

Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen.
Wussten Sie, dass Sie lt. § 15 FAO Ihre kompletten 15 Nettozeitstunden (soweit diese angeboten werden) mit unseren Online-Seminaren absolvieren können?

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Förderung

Durchführungsgarantie

mit Durchführungsgarantie

ESF-Förderung

keine ESF-Förderung

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