Allgemeine Geschäftsbedingungen der kursfinder GmbH
Hinweis: Wir verwenden in unseren nachfolgenden Nutzungsbedingungen aus Gründen der Leserlichkeit und Barrierefreiheit das generische Maskulinum. Die gewählte Form gilt unabhängig vom jeweiligen Geschlecht (männlich, weiblich, divers).
1. Geltungsbereich/Allgemeines
- 1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der kursfinder GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Björn Fredrik Högemark, P3, 1-3, 68161 Mannheim, (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Bildungsinstitut, das die Plattform des Anbieters im Rahmen entgeltlicher Verträge nutzt.
- 2. Die AGB gelten ausschließlich für Bildungsinstitute, d.h. juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungsinstituts oder Dritter gelten nicht, es sei denn der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich mindestens in Textform zu. Der Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- 4. Vertragssprache ist deutsch.
- 5. Die AGB können jederzeit über den auf der Plattform vorgehaltenen Link eingesehen werden.
2. Vertragsanbahnung, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
- 1. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Erteilung eines - auf ein freibleibendes Angebot bezogenen - Auftrages durch das Bildungsinstitut stellt ein Vertragsangebot des Bildungsinstituts dar, an das sich diese für 4 Wochen ab Eingang seines Auftrages bei dem Anbieter gebunden hält. Der Vertrag dadurch zustande, dass das Bildungsinstitut das Vertragsangebot des Anbieters bestätigt und ein Vertrag über das Tool GetAccept an das Bildungsinstitut versendet, das von beiden Parteien digital signiert wird.
- 2. Vertragsgegenstand ist die Erstellung, Veröffentlichung sowie das Hosting eines Profils des Bildungsinstituts auf einer von dem Anbieter bzw. im Auftrag des Anbieters gehosteten Plattform zur Präsentation des Bildungsinstituts einschließlich seiner angebotenen Studien-, Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote im Internet sowie die Einräumung der notwendigen Nutzungsrechte im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen entgeltlichen Vertrages.
- 3. Der Anbieter erstellt auf Basis der vom Bildungsinstitut zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten ein Profil und veröffentlicht dieses nach Freigabe durch das Bildungsinstitut auf der Plattform des Anbieters. Das Bildungsinstitut hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung bestimmter Inhalte oder einer bestimmten Form der Darstellung seines Profils. Das Bildungsinstitut erhält Zugriff auf seinen persönlichen Login-Bereich.
- 4. Einzelheiten zum geschuldeten Leistungsumfang ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bzw. Angebot des Anbieters.
- 5. Mit Abschluss dieses Vertrages erwirbt die Bildungsinstitution die Berechtigung, die Plattform in dem oben beschriebenen Umfang zu nutzen. Das Bildungsinstitut ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses berechtigt, ihren Mitarbeitern die Nutzung der Plattform nach eigener Wahl, ggf. mit unterschiedlichen Zugriffsrechten auf Grundlage dieser AGB zu gestatten. Soweit die Bildungsinstitution zusätzliche Leistungen wünscht, treffen die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung.
- 6. Übergabepunkt für die Plattform und die Profildaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters bzw. des von dem Anbieter beauftragten Dienstleisters.
- 7. Der Anbieter hat das Recht, jederzeit Updates und Upgrades der Plattform vorzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, auf der Plattform unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Der Anbieter wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Bildungsinstitution Rücksicht nehmen.
- 8. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Bildungsinstituts sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen Bildungsinstitut und Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich, es sei denn, es wird Abweichendes vereinbart.
- 9. Der Anbieter wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei von Verträgen, die zwischen dem Bildungsinstitut und dem unentgeltlichen Nutzer der Plattform (Studienbewerber/Interessent) geschlossen werden.
3. Verfügbarkeit
- 1. Der Anbieter strebt an, die Plattform vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt im Jahresmittel 98%. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff auf die Plattform zeitweise beschränkt sein. Geplante technische Ausfälle sind dem Bildungsinstitut mindestens drei (3) Tage im Voraus anzuzeigen.
- 2. Das Bildungsinstitut ist verpflichtet, Funktionsausfälle-, störungen oder -beeinträchtigungen der Plattform unverzüglich und so präzise wie möglich gegenüber dem Anbieter in Textform anzuzeigen.
4. Vergütung / Verzug
- 1. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
- 2. Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- 3. Das Recht zur Rechnungsstellung vor Leistungserbringung bleibt vorbehalten. Der Rechnungsbetrag wird für die gesamte Laufzeit in der Regel zu Beginn der jeweiligen Vertragslaufzeit mit Rechnungsstellung fällig.
- 4. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
- 5. Rechnungen werden digital erstellt und per E-Mail übersandt. Das Bildungsinstitut erklärt sich hiermit einverstanden.
5. Mitwirkungspflichten des Bildungsinstituts
- 1. Das Bildungsinstitut wird den Anbieter bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, soweit erforderlich und zumutbar, unterstützen und gewährleisten, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für den Anbieter kostenfrei erfüllt werden (insgesamt Mitwirkungspflichten). Es wird insbesondere
- 5.1. sämtliche zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Mitwirkungshandlungen ordnungsgemäß und rechtzeitig vornehmen, insbesondere die zur Profilerstellung notwendigen Inhalte und Daten (Materialien) rechtzeitig und vollständig per E-Mail zur Verfügung stellen, diese vor Versand an den Anbieter auf Viren und Schadsoftware untersuchen sowie die Veröffentlichung von Profilen auf Basis der überlassenen Materialien rechtzeitig freigeben;
- 5.2. das Profil während der gesamten Vertragslaufzeit regelmäßig auf inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen und den Anbieter über Änderungen und Fehler unverzüglich informieren. Der Anbieter nimmt keine Überprüfung des Profils vor. Das Bildungsinstitut ist insoweit allein verantwortlich für Aktualität und Richtigkeit der Profilinhalte. Das Bildungsinstitut ist verpflichtet, geltende Gesetze, Verordnungen und berufsständische Pflichten selbständig zu beachten und zu überwachen;
- 5.3. die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Das Bildungsinstitut wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
- 5.4. die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 6 dieses Vertrags einhalten, insb. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
- 5.5. den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Plattform durch sie beruhen oder die sich aus von dem Bildungsinstitut verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Plattform verbunden sind;
- 5.6. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
- 5.7. personenbezogene Daten von Nutzern nur befugt im Rahmen gesetzlicher Erlaubnistatbestände und nur entsprechend dem Zweck dieses Vertrags zu verarbeiten (Zweckbindung) und nicht unbefugt an Dritte zu übermitteln.
6. Nutzungsrechte
- 1. Das Bildungsinstitut und die vom Bildungsinstitut berechtigten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrags zeitlich beschränkte Recht, auf die Plattform mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Plattform verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software, Softwareapplikationen oder der Betriebssoftware erhält die Bildungsinstitution nicht. Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Plattform anbietet, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
- 2. Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Bildungsinstitut nicht zu.
- 3. An sämtlichen Materialien (Texten, Fotografien, etc.), die das Bildungsinstitut dem Anbieter zur Erstellung des Profils zur Verfügung stellt, räumt das Bildungsinstitut dem Anbieter unentgeltlich das einfache, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Materialien, die zur Gestaltung des Profils verwendet werden, ab Vertragsschluss zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und hierfür in den Grenzen des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Partnerseiten zur Reichweitenerhöhung ist dem Anbieter uneingeschränkt gestattet.
- 4. Das Bildungsinstitut garantiert, dass es zur Nutzung der dem Anbieter überlassenen Materialien berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- 5. Das Bildungsinstitut stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheberrechten, die gegen den Anbieter in Zusammenhang mit der Verarbeitung der durch das Bildungsinstitut an den Anbieter übermittelten Materialien erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Bildungsinstitut bekannt werdende Ansprüche Dritter hat dieses dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Er ist berechtigt, monierte Inhalte unverzüglich bis zur endgültigen Klärung der Rechte zu sperren. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Anbieter durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehenden Schadensersatzansprüche des Anbieters. Soweit der Anbieter die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen das Bildungsinstitut ausgeschlossen.
7. Gewährleistung / Haftung
- 1. Die Gewährleistung des Anbieters erstreckt sich nicht auf solche Schäden und/oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass die Bildungsinstitution schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.
- 2. Der Anbieter ist bei mangelhafter Leistung nach eigener Wahl zur unentgeltlichen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Leistung berechtigt (insgesamt Nacherfüllung). Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehlgeschlagen. Bis zur Mängelbeseitigung durch Nacherfüllung kann der Anbieter dem Bildungsinstitut eine Umgehungslösung bereitstellen, wenn dies dem Bildungsinstitut zumutbar ist.
- 3. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von dem Anbieter übernommenen Garantie und Arglist. Gleiches gilt im Falle eines Schuldnerverzugs durch den Anbieter für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
- 4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Gleiches gilt im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- 5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 7.3. und 7.4. vor.
- 6. Der Anbieter haftet weder für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung (Telefon-/ISDN-/DSL-Leitungen etc.) zu seinem Server bei Stromausfällen sowie bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich des Anbieters stehen. Er haftet ferner nicht bei Schäden, die durch höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse eintreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Dienstanbieter. Darüber hinaus haftet der Anbieter nicht für vom Bildungsinstitut generierte und zur Verfügung gestellte Inhalte.
- 7. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Ziffer 7.3. und 7.4. dieses Vertrags bleiben unberührt.
- 8. Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
- 9. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
8. Geheimhaltung / Vertraulichkeit
- 1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
- die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. - 2. Die Rechte und Pflichten dieser Regelung werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
9. Datenschutz
- 1. Die Parteien werden die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, die sich insbesondere aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung ergeben, beachten und einhalten. Das Bildungsinstitut garantiert, dass es personenbezogene Daten, auf die es im Rahmen der Nutzung der Plattform Zugriff erhält, ausschließlich im Umfang der jeweils vom Betroffenen genutzten Funktion (bspw. Übersendung von Informationsmaterial) nutzt. Das Bildungsinstitut wird personenbezogene Daten von Nutzern nicht ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten übermitteln und/oder öffentlich zugänglich machen oder zu vertragsfremden Zwecken nutzen. Die Parteien werden ihre im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten im Hinblick auf die Regelungen zum Datenschutz verpflichten.
- 2. Bei jeder Verletzung der Geheimhaltungspflicht oder der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist die andere Vertragspartei berechtigt, den Vertrag unbeschadet sonstiger Rechte fristlos zu kündigen.
10. Vertragslaufzeit / Kündigung
- 1. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag endet nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- 2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- 3. Die Leistungserbringung durch den Anbieter erfolgt während der Vertragslaufzeit jeweils monatlich anteilig.
11. Schlussbestimmungen
- 1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
- 2. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Anbieters als vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, das Bildungsinstitut auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen im Sinne von Artikel 24, 25 oder 26 EuGVVO in der Fassung vom 12. Dez. 2012 entgegenstehen.
- 3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt Gleiches. § 139 BGB wird abbedungen.
Stand: Version 1.0. vom 16.02.2024