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Was muss ich zur Urlaubssperre wissen?

Urlaubssperren können vielfältige Gründe haben. Wann sie erlaubt ist und wie die Rechtsgrundlage aussieht, erfahren Sie hier.

Wichtiges zum Thema Arbeitsrecht

Manchmal ist jede helfende Hand im Unternehmen gefragt. Das kann unter anderem projektorientierte Gründe haben oder saisonal bedingt sein. Fakt ist, dass Arbeitgeber ihren Angestellten für einen bestimmten Zeitraum verbieten können, Urlaub zu nehmen. Wie die Rechtslage dazu aussieht und was Sie sonst zur Urlaubssperre wissen sollten, erfahren Sie hier.

Zum Hintergrund

Wird eine Urlaubssperre verhängt, können Sie als Arbeitnehmer:in in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen oder müssen Sie in manchen Fällen den Urlaub verschieben, wenn dieser bereits eingetragen war. Damit eine Urlaubssperre ausgesprochen werden darf, müssen jedoch bestimmte Gründe vorliegen, die wir Ihnen im Folgenden auflisten.

Wenn es um die Genehmigung von Urlaubsanträgen geht, ist in der Regel dem Bundesurlaubsgesetz stattzugeben, da jede:r Mitarbeitende das Recht auf Erholungsurlaub hat. Plant die Führungskraft eine Urlaubssperre, muss diese gut begründet sein. Dazu müssen wichtige Gründe vorliegen, die die Sperre rechtfertigen. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser ebenfalls informiert werden, wenn eine Urlaubssperre angedacht ist. Nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss dieser hinzugezogen werden, wenn es einerseits um die Urlaubsplanung an sich geht und wenn es andererseits um die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmende gehen soll (frei nach BetrVG). Mit dem Betriebsrat muss dann auch die Dauer der Urlaubssperre abgesprochen werden, da es für diesen Fall keine Rechtsgrundlage gibt. So kann eine Sperre wenige Wochen oder Monate andauern. Wichtig ist, dass trotz dessen eine Verhältnismäßigkeit innerhalb der Belegschaft gewahrt bleibt.

Dann darf eine Urlaubssperre verhängt werden

Dringende, betriebliche Gründe

Saisonbedingt kann Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen. Gerade in der Vorweihnachtszeit ist der Andrang im Einzelhandel sehr groß, wodurch alle Hände gebraucht werden, um diesem gerecht zu werden.

Krankheitsfälle

Nein, Sie dürfen Urlaub nehmen, auch wenn Sie krankheitsbedingt (längere Zeit) ausgefallen sind. Herrscht jedoch im Betrieb eine große Krankheitswelle und viele Mitarbeitende fallen gleichzeitig aus, kann Ihre Führungskraft ankündigen, dass vorerst kein Urlaub genommen werden kann, da aus diesem Grund noch mehr Personal fehlen würde.

Urlaubszeit

Planen in einer Abteilung viele Mitarbeitende gleichzeitig in den Urlaub zu gehen, kann ebenfalls eine Urlaubssperre verhängt werden, wenn darunter die Produktivität des Unternehmens leiden würde. In den meisten Fällen haben Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern in der Ferienzeit Vorrang gegenüber Beschäftigten ohne schulpflichtigen Nachwuchs.

Finanzielle Schieflage

Gerät ein Unternehmen in die Fänge der Insolvenz, wenn es wichtige Aufträge nicht fristgerecht erfüllt, dann kann die Führungskraft ebenfalls eine Urlaubssperre verhängen, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

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#Autor#

Svenja Oeder

Communications Manager (mehr anzeigen)
Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt. (weniger anzeigen)

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Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt.

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