Checkliste für die Existenzgründung im Nebenerwerb
Laut KfW-Gründungsmonitor für 2019 und 2020 hat das nebenerwerbliche Gründen in diesen Jahren erstmals seit fünf Jahren wieder zugenommen. 58.000 Menschen haben in diesem Zeitraum gegründet, womit sich die Zahl aller Gründungen auf 605.000 erhöhte.
Es gibt jedoch einiges zu beachten. Steuern, Arbeitgeber informieren oder die Rechtsform bestimmen – all das muss in die Planung einbezogen werden. Was hierfür wichtig ist, zeigen wir Ihnen hier.
Worauf müssen Sie achten?
1. Anmeldung beim Amt
Melden Sie Ihr Gewerbe an. Planen Sie ein freiberufliches Gewerbe wie Schriftstellertum oder Übersetzungsarbeit, reicht eine Anmeldung beim Finanzamt. Beim Großteil der Gründungen jedoch müssen Sie sich beim Gewerbeamt oder der Gewerbemeldestelle Ihrer Kommune anmelden. Dort geben Sie an, welchem Gewerbe Sie nachgehen werden. Ist dies erledigt, erhalten Sie Post vom Finanzamt, das die Höhe Ihrer Steuern abfragt. Dafür sind die zu erwartenden Einnahmen im Jahr sowie die Rechtsform Ihres Gewerbes wichtig.
2. Anmeldung beim Arbeitgeber
Wer nebenberuflich gründet, muss sein Gewerbe auch dem Arbeitgeber mitteilen. Grundsätzlich bedarf es hierbei nicht der Erlaubnis des Arbeitgebers, sondern eher, dass man möglichen Sanktionen aus dem Weg geht. Verstößt man etwa dagegen,
- dass die Hauptarbeitszeit darunter leidet,
- dass die gesetzliche Arbeitszeit überschritten wird,
- dass Sie Urlaubstage als Freiraum für Ihre Selbstständigkeit nutzen (gemäß des Bundesurlaubsgesetzes nicht zulässig) oder
- dass man in Konkurrenz zu seinem jetzigen Arbeitsverhältnis geht,
dann darf Ihr Arbeitgeber ein Veto einlegen und Ihnen die nebenerwerbliche Gründung verbieten.
3. Versicherungen und Steuern
Da Sie ein eigenes, kleines Unternehmen gründen, kommen Steuern und Versicherungen auf Sie zu. Die wichtigsten sind:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuervoranmeldung (Summe der Einnahmen aus der Umsatzsteuer Ihrer Kunden)
- Umsatzsteuer (wenn Sie mehr als 22.000 Euro im Jahr Umsatz erzielen; darunter greift die Kleinunternehmerregelung)
- Gewerbesteuer (nur für Gewerbetreibende, nicht für Freiberufler)
- Sozialversicherungen (Melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, damit Entgelt aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit für den Beitrag berücksichtigt wird.)
4. Rechtsform
Wie zu Beginn erwähnt, ist die Rechtsform einer der Faktoren, die die Höhe Ihrer Steuern beeinflussen. Sind Sie alleine, liegt ein Einzelunternehmen vor und Sie brauchen sich lediglich, wie in Schritt 1 beschrieben, anzumelden.
Bei Team-Gründungen, also bei zwei oder mehr Personen, haben Sie es mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu tun. Hierfür ist kein Startkapital wie bei einer GmbH notwendig, jedoch ein Gesellschaftervertrag. Für diesen können Sie sich Hilfe von einem Fachanwalt einholen.
Die UG (Unternehmensgesellschaft) ist die Vorstufe zur GmbH. Sie benötigt kaum Startkapital und der bürokratische Aufwand ist nicht so hoch.
Die GmbH setzt ein Startkapital von 25.000 Euro voraus und ist an diverse Bilanzierungspflichten gekoppelt. Dafür ist der Gründer mit dieser Rechtsform davor geschützt, mit seinem eigenen Vermögen für das Unternehmen zu haften.
5. Businessplan: Ja oder nein?
Der Businessplan ist tendenziell immer lohnenswert für alle Gründer, auch im Nebenerwerb. Dieser lässt sich grob in zwei Bereiche aufteilen. Einmal wird das Unternehmen mit seinen Vorhaben, Plänen und Strategien beschrieben, einmal wird der Finanzplan vorgestellt.
Der Businessplan ist nicht nur eine Visualisierung Ihrer Ideen und Ihrer finanziellen Rahmenbedingungen, er dient mitunter auch dazu, dass Sie am Ball zu bleiben und den Überblick nicht verlieren. Und wenn sich das Geschäft lohnt, kann man mit dem Businessplan anzeigen, wann man in die Vollzeitbeschäftigung seines Nebenerwerbs übergeht und sein eigener Chef wird.
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