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Datenschutz

Mit dem Versuch, den / die Einzelnen davor zu schützen, dass er oder sie durch Überwachung oder Verlust der personenbezogenen Daten beeinträchtigt wird, beschäftigt sich der / die Bundesbeauftragte für Datenschutz. Die Verhinderung des sogenannten gläsernen Menschen ist die Idee, die hinter Datenschutz und informatieller Selbstbestimmung steckt.

Das Bundesdatenschutzgesetz

1970 eröffnete Hessen mit dem ersten Datenschutzgesetz der Welt die Datenschutzgesetzgebung. Nach einem Volkszählungsurteil war klar, dass die bisherigen Datenschutzgesetze nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten. Diese mussten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes erneuert und den geforderten Datensicherheiten angepasst werden und so verabschiedete das Land Hessen 1986 ein neues, angepasstes Datenschutzgesetz. Vier Jahre später wurde schließlich 1990 das Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet, das seine Gültigkeit bis zur Novellierung von 2009 behielt.

Die Bedeutung des BDSG

Mit Inkrafttreten des BDSG wurde eine unabhängige Kontrollinstanz für die Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Unternehmen, wie Telekommunikations- und Postdienstleistungen geschaffen.

Bei der Forderung von persönlicher Datensicherheit steht der Datenschutz dabei grundsätzlich in Konflikt mit der Forderung nach Informationsfreiheit, welche sich auf die Veröffentlichung von Informationen aus der öffentlichen Verwaltung  und Politik bedeutet. Diese Informationen unterliegen jedoch auch dem Datenschutz und sollten daher vertraulich behandelt werden.

Neben der Veröffentlichung persönlicher Daten, ist außerdem die Überwachung von öffentlichen Gebäuden, Straßen und Bahnstationen per Videokameras Debatte im Bereich Datenschutz und Datensicherung. Um der Kriminalität vorzubeugen, wird Videoüberwachung trotz zahlreicher Klagen heute jedoch an vielen Orten praktiziert.

Datenschutzbeauftragte in Unternehmen

Bei einer Unternehmensgröße von mindestens zehn Personen muss die Firma eine:n Datenschutzbeauftragte:n das Datenschutzmanagement übernehmen lassen. Dabei kann der / die Datenschutzbeauftragte Mitarbeiter des Unternehmen sein oder als externe:r Datenschutzbeauftragte:r bestellt werden. Spätestens einen Monat nach Aufnahme ihrer Tätigkeit muss die Firma eine:n Datenschutzbeauftragte:n bestellen, um die informatielle Datensicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

IT-Sicherheit

In unserer immer stärker vernetzten Welt spielt neben dem herkömmlichen Datenschutz auch IT-Sicherheit im Internet eine zunehmende Rolle. Verhinderung von Missbrauch durch Viren und Trojaner sowie Datensicherung ist die Aufgabe der IT-Sicherheit.