Die CE-Kennzeichnung – für Maschinen und Anlagen
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Karlsruhe
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Präsenzkurs / vor Ort
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10.11.2025
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825 EUR
Mit dem CE-Zeichen erklärt der / die Hersteller:in, dass seine / ihre Produkte den geltenden europäischen Richtlinien entsprechen. Eine Kennzeichnung mit dem CE-Symbol lässt jedoch noch nicht darauf schließen, ob das Produkt tatsächlich von unabhängiger Stelle auf die Einhaltung der jeweiligen Normen überprüft wurde. Daher gilt sie nicht als Qualitätsmerkmal. Sie ist jedoch ein EU-Richtlinien-Konformitätszeichen. Damit bietet sie Unternehmen den Vorteil, dass ihre Erzeugnisse Zugang zum gesamten Binnenmarkt erlangen, ohne dass erst bei den 28 nationalen Behörden Einzelgenehmigungen eingeholt werden müssen.
Gesetzliche Grundlagen der CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen dürfen nur Produkte tragen, für die eine derartige Ausschilderung rechtlich vorgeschrieben ist. Dazu zählen beispielsweise Spielzeug, Maschinen, Elektroartikel, Aufzüge, persönliche Schutzausrüstungen und Medizinprodukte. Die rechtlichen Grundlagen für die Kennzeichnung sind im "New Legislative Framework" niedergelegt. Harmonisierte Vorschriften für einzelne Produktgruppen finden sich in den EU-Richtlinien, die jedes Mitgliedsland in innerstaatliches Recht umgesetzt hat. In Deutschland wurden dazu unter anderem das Produktsicherheitsgesetz, das Medizinproduktegesetz und das Bauproduktegesetz erlassen.
Jede:r Produkthersteller:in ist durch seine nationalen Gesetze verpflichtet, die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen vorzunehmen und damit die Konformität seiner Produkte nach außen hin sichtbar zu machen. Oft befinden sich die Unternehmen mangels Weiterbildung jedoch in Unkenntnis über diesbezüglich zu erledigende Aufgaben. Die ständig zunehmende, schwer überschaubare Normen- und Richtlinienvielfalt erschwert die effiziente Umsetzung. Zudem ist eine große Zahl der vom zertifizierten QM-System gebotenen Möglichkeiten meist unbekannt. Eine Weiterbildung zu diesem Thema bietet daher eine ideale Gelegenheit, sich fundierte Kenntnisse zum CE-Kennzeichen und zur Konformität anzueignen.
Bewertung der Konformität durch benannte Stellen
Die Kennzeichnung liegt in der Eigenverantwortung des / der Herstellers / Herstellerin oder dessen Bevollmächtigtem / Bevollmächtigter. Die Zuständigkeit ist nicht auf eine externe Stelle delegierbar. Gegebenenfalls muss für die Prüfung der Konformität eine neutrale Prüfstelle (benannte Stelle) herangezogen werden. Das NANDO-Verzeichnis der EU enthält die europäischen Konformitätsbewertungsstellen. Alle deutschen benannten Stellen sind in der Datenbank akkreditierter Stellen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) aufgelistet.
Aus einer mangelhaften Bewertung der CE-Konformität ergeben sich rechtliche Konsequenzen. Zum Teil wird ein fehlendes CE-Zeichen als Ordnungswidrigkeit geahndet, manchmal greift aber auch die Haftung durch schuldhaftes Verhalten. Die Nichteinhaltung der Regeln zieht jedoch nicht nur rechtliche Folgen nach sich, sondern oft auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Die meisten Verbraucher:innen sind mittlerweile bezüglich der Produktsicherheit und -qualität zu sensibilisiert, als dass sie sich mit minderwertigen Erzeugnissen zufriedengeben. Eine Weiterbildung kann vor solchen Auswirkungen schützen.
Weiterbildung als Garant der gesetzeskonformen Umsetzung der CE-Kennzeichnung
Meist ist vor Anbringung des CE-Zeichens keine unabhängige externe Prüfung der Konformität mit den EU-Richtlinien vorgesehen. Dennoch muss ein:e Hersteller:in ausschließen können, dass von seinen Produkten eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit ausgeht. Eine rechtssichere Abwicklung der Überprüfung auf Konformität kann sich damit als komplexes Unterfangen erweisen. Hier bietet sich für zuständige Mitarbeitende wie Produktions- und Konstruktionsleiter:innen oder technische Sachbearbeiter:innen die Teilnahme an einer Weiterbildung an, die über die EU-Richtlinien aufklärt und den Weg zur gesetzeskonformen Umsetzung aufzeigt.
Eine Weiterbildung vermittelt sowohl dem Unternehmen als auch den zuständigen Mitarbeitern die Sicherheit, den gültigen Richtlinien zu entsprechen, ohne damit einen Wettbewerbsnachteil zu erleiden. Zu den wichtigsten Schwerpunkten zählen unter anderem:
- EG-Richtlinien
- nationale Vorschriften
- die Bewertung von Risiken
- das Produktsicherheitsgesetz
- das Erstellen einer Gefahrenanalyse
- Form und Inhalte einer Konformitätserklärung
Nach Abschluss der Weiterbildung sind die Teilnehmenden in der Lage, sich an der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen zu beteiligen.
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