Die richtigen Kniffe zur richtigen Zeit – auch im Home Office
Unfälle passieren, das gilt für den Arbeitsort, aber auch für das heimische Büro. Daher sind Arbeitsschutz und -sicherheit auch in den eigenen vier Wänden ein wichtiges Thema. Wir zeigen Ihnen die entscheidenden Basics.
Welche Kenntnisse in Erster Hilfe sollte man beherrschen?
Egal, wo Sie sich befinden, ob nun auf der Arbeit oder woanders: Rufen Sie im Notfall die 112 an. Wenn Kollegen bewusstlos sind, starke Schmerzen im Körper verspüren oder verletzt sind, dann sollte dies Ihre erste Handlung sein, die Sie vornehmen. Dafür sollten Sie neben der Schilderung des Notfalls wichtige Daten wie Standort und Zufahrten für das Notarzt-Team bereithalten. Danach können Sie den Verletzten fürs Erste versorgen.
- Bringen Sie den Verletzten in die stabile Seitenlage.
- Wenden Sie die ersten Anweisungen aus dem Notruf-Telefonat an.
- Nutzen Sie Erste-Hilfe-Material, das an jedem Arbeitsplatz verfügbar sein sollte. Dazu gehören Wundverbandsmaterial, Pflaster, Kompressen, Verbandtücher, eine Rettungsdecke, Fixierbinden, ein Dreieckstuch und medizinische Handschuhe.
Erste Hilfe in Unternehmen
In jedem Unternehmen sollten genügend ausgebildete Ersthelfer verfügbar sein. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung wird die Anzahl derer festgelegt. Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zufolge sollen demnach in Handels- und Verwaltungsbetrieben, etwa mit mehr als 20 Mitarbeitern mit Versicherungsschutz, mindestens fünf Prozent der Belegschaft Ersthelfer sein, in diesem Fall also mindestens eine Person. In Handwerks- oder Produktionsstätten beziffert sich der Anteil auf zehn Prozent.
Was tun bei einem Unfall im Home Office?
Auch bei der Heimarbeit können Arbeitsunfälle geschehen, die gemeldet werden müssen. Denn auch zu Hause greift der Unfallversicherungsschutz. Doch gerade im Home Office verschwimmen die Grenzen zwischen klar definierten Arbeitstätigkeiten und -wegen. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel. Zur Thematik Arbeitsunfall im Home Office lesen Sie auch gerne diesen Beitrag.
Ein Arbeitsunfall ist per Definition mit einer Arbeitsaufgabe verbunden. Wenn Sie beispielsweise in der Pause beim Wäscheaufhängen oder Mittagessen stolpern, gilt das, was passiert ist, nicht als Arbeitsunfall. Wenn sich der Drucker beispielsweise in einem anderen Raum befindet und Sie beim Abrufen eines Ausdrucks stolpern und sich verletzen, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.
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