So lesen Sie die Geheimsprache der Personaler:innen
Personaler kennen sie alle: die Geheimsprache, die im Arbeitszeugnis verwendet wird. Arbeitnehmer haben zwar einen Anspruch auf ein individuelles, wohlwollendes positives Zeugnis. Doch Vorsicht: Hinter gut klingenden Formulierungen steckt häufig mehr Schein als Sein. Personaler können die Kritik zwischen den Zeilen herauslesen. Worauf ist beim Arbeitszeugnis zu achten, um bei der nächsten Bewerbung punkten zu können? Wir verraten es Ihnen.
Stimmen die Formalien?
Bevor sich Personaler Ihr Zeugnis durchlesen, lassen sie zunächst einmal den Blick darüber schweifen. Hierbei machen sie sich bereits einen ersten Eindruck. Wichtig ist, dass das Papier auf Firmenbriefpapier mit dem korrekten Firmenkopf bedruckt ist und von Ihrem Vorgesetzten persönlich unterschrieben wurde. Achten Sie darauf, dass Ihre Formalien wie Name, Eintrittstermin und Jobbezeichnung korrekt sind und das Zeugnis keine Rechtschreibfehler enthält. Das könnten Personalverantwortliche so auffassen, als ob Sie es nicht wert seien, dass Ihr Chef sich mehr Mühe gibt. Auch der Umfang spielt eine Rolle: Haben Sie längere Zeit in einem Unternehmen gearbeitet, sollte das Arbeitszeugnis zwei Seiten umfassen. Alles was darüber hinausgeht, wirkt aufgebläht.
Was haben Sie so gemacht?
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten im Unternehmen müssen im Zeugnis deutlich hervorgehoben werden. Achten Sie auf Vollständigkeit. All Ihre Tätigkeiten sollten ausreichend beschrieben und beurteilt werden. Stärken, etwa eine selbstständige Arbeitsweise oder eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, sollten ebenfalls Erwähnung finden. Schauen Sie, dass Ihr Vorgesetzter positive Formulierungen und keine Relativierungen wie “im Großen und Ganzen”, “im Wesentlichen” oder “im Allgemeinen” verwendet. Auch passive Formulierungen können ein schlechtes Licht auf Sie werfen: Sie könnten auf fehlende Eigeninitiative hindeuten.
Wie sind Sie aufgetreten?
Wie ist Ihr Umgang gegenüber Vorgesetzten und anderen Kollegen? Positives Auftreten und Verhalten gegenüber Mitmenschen sollte mit ein paar Sätzen im Arbeitszeugnis erwähnt sein. Schließlich will Ihr künftiger Arbeitgeber wissen, mit wem er es zu tun hat.
Warum machen Sie die Biege?
Schauen Sie im Arbeitszeugnis genau darauf, wie Ihr Ausscheiden formuliert ist. Verliert Ihr Vorgesetzter kaum ein Wort darüber, weist das auf kein gutes Verhältnis hin. Verlassen Sie das Unternehmen aus eigenen Stücken? Das sollte ebenfalls festgehalten sein – im Idealfall kombiniert mit dem Bedauern Ihres Arbeitgebers über Ihren Ausstieg und den besten Wünschen für Ihre weitere berufliche Zukunft.
Mit dem Zeugnis unzufrieden?
Sie sind mit Inhalten oder Formulierungen in Ihrem Zeugnis nicht zufrieden? Dann belassen Sie es nicht dabei. Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber und bitten Sie ihn, diese zu überarbeiten. Legen Sie sich Argumente zurecht, weshalb Sie andere Formulierungen verdient haben. Im Zweifel lässt sich ein angemessenes Zeugnis vor dem Arbeitsgericht einklagen. Ist Ihnen das die Sache nicht wert, geht die Welt von einem schlechten Arbeitszeugnis auch nicht unter. Lassen Sie dieses dann jedoch lieber bei der nächsten Bewerbung weg und erklären Sie im Vorstellungsgespräch die Sachlage.
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