Beschreibung
Sie als betriebserfahrene Person mit geeigneter Berufsausbildung und der Fachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung § 14 durchführen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der Prüfungen an o.g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahe Hinweise zu Organisation, Ablauf und Dokumentation der Prüfungen.
- Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regelwerke
- DGUV Regel 100-500 Kap. 2.11 Teil 3, EN 12547, DIN 24405
- Sicherheitsrelevante Teile (Begriffsbestimmungen)
- Arten der Gefährdung
- Mechanische und elektrische Gefährdung
- Gefährdung durch Schleudergut
- Prüfungen
- Vor der Erstinbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen
- Dokumentation der Prüfungen
- Betriebsanweisungen
- Einweisung in das Prüfen einer Zentrifuge
- Prüfplanung und Dokumentation
- Praktischer Umgang mit dem Prüfbuch
Sonstige Infos
ZIELGRUPPE:
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll.
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fachkenntnisse
HINWEIS:
Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen.
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TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Kompetenzen bündeln und ausbauen, Erfahrungen sammeln und daraus lernen, neue Aufgabengebiete erkennen und deren Chancen nutzen. So fasst das Team von TÜV Saarland Bildung + Consulting den Werdegang des Unternehmens zusammen. 1871 in Kaiserslautern als Selbsthilfeorganisation zur technischen Sicherheitsüberprüfung von...
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