Beschreibung
Die Fachkraft für Explosionsschutz - ExFa® (m/w/d) ist der zentrale Ansprechpartner für alle Maßnahmen, die den betrieblichen Explosionsschutz (Ex-Schutz) betreffen. Sie analysiert den Istzustand, koordiniert Maßnahmen und Prüfungen, stimmt sich mit den verantwortlichen Personen und Stellen ab und überwacht die Ausführung aller Maßnahmen und Prüfungen, die von internen oder externen zur Prüfung befähigten Personen gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 durchgeführt werden. Auf der Herstellerseite wirkt sie als ATEX- oder Ex-Schutz-Beauftragter und koordiniert von der Entwicklung, Konstruktion, der Fertigung und dem Bau bis zur Auslieferung die Herstellerpflichten für explosionsgeschützte Produkte (Geräte, Schutzsysteme, Maschinen / Anlagen). Dabei steht sie im Bereich der Maschinen und des Anlagenbaus im praktischen Dialog mit der Benutzerseite / dem Betreiber bei der Ausarbeitung des Ex-Schutzkonzepts.
- Grundlagen und Begriffe des Ex-Schutzes
- Physikalische und chemische Grundlagen, sicherheitstechnische Kennzahlen und Stoffdaten von brennbaren, entzündbaren Gasen, Flüssigkeiten und Stäuben
- Staubexplosionsschutz
- Rechtliche Grundlagen und Aufgaben des Herstellers
- Herstellerseite: EU-Ex-Schutz-Richtlinie 2014/34/EU (ATEX 114, Beschaffenheitsanforderungen)
- Risikoanalyse und Risikobewertung: Zündquellenanalyse mit Zündgefahrenbewertung nach EN 1127-1 und IEC EN ISO 80079
- 11. ProdSV (Ex-Schutz-Verordnung) zum ProdSG
- Aufgaben des Anlagen- und Maschinenbauers, des Errichters
- Schnittstellen Hersteller - Betreiber
- Rechtliche Grundlagen, Pflichten und Aufgaben des Arbeitgebers / Betreibers
- Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen - ÜAnlG
- BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und EU-Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 153)
- DGUV-R 113-001 Ex-Schutzregeln
- Anforderungen an die Kennzeichnung von explosionsgefährdeten Bereichen
- Ex-Schutz-Konzept
- Grundlagen des technischen Ex-Schutzes
- Einsatz von Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Ex-Schutz-Maßnahmen nach TRGS 725
- Projektierung der Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
- Primärer bzw. vorbeugender Ex-Schutz
- Vermeiden oder Einschränken gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre bzw. Gemische mit Schutzmaßnahmen nach EN 1127-1, TRGS 720, TRGS 721, TRGS 722, VDI 2263
- Vermeidung der Entzündung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre bzw. Gemische
- Arten von Zündquellen (EN 1127-1, TRGS 723, TRGS 727) und Schutzmaßnahmen
- Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen: Ex-Zoneneinteilung nach IEC EN 60079-10-1 (VDE 0165-101), IEC EN 60079-10-2, TRGS 509, TRGS 510 und DGUV-R 113-001
- Elektrischer Ex-Schutz, Zündschutzarten nach IEC EN 60079
- Mechanischer / nicht-elektrischer Ex-Schutz, Zündschutzarten nach EN ISO 80079
- Ex-Kennzeichnung von Produkten nach RL 2014/34/EU, IEC EN 60079 und EN ISO 80079
- Prüfpflichten nach TRBS 1201-3 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU, IEC EN 60079-19
- Gefährliche explosionsfähige Gemische - Maßnahmen des konstruktiven Ex-Schutzes nach TRGS 724, Einsatz von Schutzsystemen nach EU-Ex-Schutz-Richtlinie 2014/34/EU
- Explosionsfeste Bauweise, Explosionsunterdrückung, explosionsschutztechnische Entkopplung und Entlastungseinrichtungen nach EN 14460, EN 14491, EN 14797, EN 14373
- Organisatorische und personelle Maßnahmen des ExSchutz-Konzepts
- Umsetzung in die betriebliche Praxis, Übungsbeispiele
- DGUV Information 213-106 Ex-Schutz-Dokument
- Prüfpflichten nach TRBS 1122 für erlaubnispflichtige Anlagen § 18 BetrSichV
- TRBS 1123 Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV
- Koordination der Prüfungen durch zur Prüfung befähigte Personen und Beauftragte im Ex-Schutz nach TRBS 1201-1, IEC EN 60079-17, Prüfkonzept für Anlagen
- Abschlussprüfung (freiwillig)
Sonstige Infos
ZIELGRUPPE:
Personen, die die genannten Aufgaben übernehmen sollen sowie Meister, Ingenieure, Techniker oder vergleichbare Qualifikation
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat als "Fachkraft für Explosionsschutz - ExFa®".
HINWEIS:
Für die Teilnahme am Lehrgang ist der Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung des E-Learning Programms Grundlagen des Explosionsschutzes erforderlich. Den Link zum E-Learning-Programm erhält der Teilnehmer direkt vom Verlag. Mit Anmeldung stimmen Sie der Weiterleitung Ihrer Mailadresse zu diesem Zweck zu.
Angepasste Stornierungsbedingungen:
Der Onlinezugang in Höhe von 126,75 € sowie das Grundwerk in Druckform (in Höhe von 299,00 €) werden im Stornierungsfall ≤ 2 bis 4 Wochen vor Seminartermin berechnet! Bei Stornierung ≤ 2 Wochen vor Seminartermin gelten die allgemeinen Stornobedingungen laut AGB. Bei Umbuchung auf einen neuen Termin wird die Gebühr für das Grundwerk bzw. die Ergänzung erneut fällig (vorausgesetzt es gibt eine neue Auflage).
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