Beschreibung
Compliance bedeutet Regeltreue und umfasst daher die organisatorischen Maßnahmen, mit denen Verstößen gegen Rechtsvorschriften, Verpflichtungen oder betriebliche Standards entgegengewirkt wird, indem solche Verstöße verhindert oder zumindest merklich erschwert werden. Aufgrund der unüberschaubaren Vielzahl möglicher Regelverstöße im Rahmen betrieblicher Tätigkeiten, kann das Ziel "Regeltreue" nur durch systematisches, organisiertes Vorgehen, also Compliancemanagement, erreicht werden. Dies umfasst: Die systematische Ermittlung der Handlungspflichten und Compliancerisiken, Spezifische Anweisungen zu den jeweiligen Handlungspflichten / Compliancerisiken, die betriebliche, nachweisbare Umsetzung der Anweisungen sowie eine angemessene, nachweisbare Kontrolle der Umsetzung der Anweisungen. Primärer Adressat der Compliancepflicht ist stets die Unternehmensleitung (Legalitäts- und Organisationspflicht); aber auch andere Führungskräfte tragen Complianceverantwortung.
- Haftungsrisiken von Unternehmensleitung und Führungskräften
- Organisatorische Schutzmaßnahmen gegen persönliche Haftungsrisiken
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Verteilung der Complianceverantwortung
- Identifizierung des individuellen, organisatorischen Handlungsbedarfs
- Rechtskonforme Aufbauorganisation und Ablauforganisation
- Beauftragtenorganisation (Bedarfsermittlung und Form der Bestellung)
- Typische Compliancerisiken / ausgesuchte Regelungsschwerpunkte
- Anti-Korruptions-Compliance: Risiken und Mindestmaßnahmen
- Dokumentationspflichten (wer, was, wie, wo und wie lange)
- Diskussionsrunde zu den Seminarthemen und zur betrieblichen Umsetzung
Sonstige Infos
ZIELGRUPPE:
Unternehmens- und Betriebsleiter, Prokuristen und sonstige Mitglieder der Führungsebene, Technische Führungskräfte, Compliance-Beauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltbeauftragte, Mitglieder von Aufsichts- oder Beiräten
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Kommende Starttermine
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