Beschreibung
Sie erwerben in diesem zweitägigen Seminar die Fachkenntnisse, die Sie befähigen, den ordnungsgemäßen, technischen sowie einwandfreien Betriebszustand vorhandener Brandschutztüren und Feststellanlagen zu beurteilen und die geforderten Funktionsprüfungen durchzuführen.
1. Tag - Brandschutztüren (Seminar-Nr. 06-29)
- Gesetzliche Grundlagen
- Begriffe, bauaufsichtliche Zulassung (alt) und Anwendung von Brandschutztüren
- Türartensysteme, Glas und andere Sichtfenster in Brand- / Rauchschutztüren und Brandschutztoren, Baustoffe der Brand- / Rauchschutztüren
- Zulassungsbescheid, Einbauvorschriften und Prüfzeichen
- DIN EN 16034 (Auszüge), Verfahren CE-Kennzeichnung / Klassifizierung nach EN 13501-2, Hinweise zum Einbau von Brandschutztüren nach Herstellerangaben
- Pflichten des Betreibers nach GEFMA 190 im FM
- Festlegung des Prüfpersonals und der Prüffristen (nach § 3 ArbStättV / § 3 BetrSichV)
- Instandhaltung von Brandschutztüren
- Austausch und Entsorgung von alten Türen und Toren
- Wiederkehrende Prüfung
- Planung, Vorbereitung, Durchführung und erforderliche Dokumentation
2. Tag - Feststelleinrichtungen (Seminar-Nr. 06-30)
- Funktionsweise und Anwendungsgrenzen der Bestandteile der Feststellanlage
- DIN 14677 "Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen"
- Richtlinien für Feststellanlagen und die entsprechenden Anforderungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
- DIN EN 14637 "Schlösser- und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer- / Rauchschutztüren"
- Herstellerspezifische Systeme
- Abschlussprüfung
Sonstige Infos
ZIELGRUPPE:
Haustechnisches Fachpersonal, Führungspersonal Haustechnik, Instandhalter, Brandschutzbeauftragte, Planer, Hausmeister
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den TÜV-Kompetenznachweis für das Prüfen von Brandschutztüren und Feststellanlagen.
HINWEIS:
Die Seminartage können auch einzeln gebucht werden. Für die Einzelbuchung verwenden Sie bitte die entsprechende Seminarnummer.
Die Befähigung gilt nicht für Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen!
Der TÜV-Kompetenznachweis als Fachkraft für Feststellanlagen ist alle 5 Jahre zu aktualisieren.
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Kompetenzen bündeln und ausbauen, Erfahrungen sammeln und daraus lernen, neue Aufgabengebiete erkennen und deren Chancen nutzen. So fasst das Team von TÜV Saarland Bildung + Consulting den Werdegang des Unternehmens zusammen. 1871 in Kaiserslautern als Selbsthilfeorganisation zur technischen Sicherheitsüberprüfung von...
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