Beschreibung
Um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und Konflikte zu vermeiden, müssen Architekten, Ingenieure und Planer die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Die Praxis zeigt, dass wichtige Ressourcen effektiver eingesetzt werden können, wenn die Beteiligten am Vergabeverfahren über grundlegende Kenntnisse im Vergaberecht sowie im Bau- und Architektenrecht (VOB/B und BGB) verfügen.
Dieses Seminar vermittelt Architekten, Ingenieuren, Planern sowie deren Auftraggebern in Unternehmen und Behörden fundierte Kenntnisse für die Vergabe und Abwicklung von Verträgen. Es bietet einen umfassenden Überblick über zentrale Fragen des Vergabeverfahrens und liefert Lösungen für typische Probleme wie die Vergütung der Bauzeitverlängerung, Nachträge, Mängelansprüche, Behinderungen und Bedenkenanzeigen.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- /Weiterbildung mit einem Umfang von 16 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen anerkannt.
Architekten, Planer, Ingenieure, Fachplaner, Fach- und Führungskräfte der Bauindustrie und des Baugewerbes sowie deren Auftraggeber
1. Tag – Leitung: RAin Anuschka Pauly
09:00 – 10:30 Uhr Grundlagen und Ziele des Vergaberechts (RAin Anuschka Pauly)
- Verfahrensarten
- Rechtsquellen, Schwellenwerte
- Bedarfsermittlung
- Aufteilung nach Losen, Zuschlagskriterien
10:30 – 10:45 Uhr Kaffeepause
10:45 – 12:15 Uhr Überblick über besondere Verfahren für Architekten und Ingenieure (RAin Anuschka Pauly)
- Eignungsanforderungen
- Teilnahmewettbewerb: Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien
- die Rolle der Referenzen, Eignungsleihe
12:15 – 13:15 Uhr Mittagspause
13:15 – 14:45 Uhr Vorabinformationen, Bekanntmachungen, Fristen (RAin Anuschka Pauly)
- Prüfung und Wertung der Angebote
- Beendigung durch Zuschlag oder Aufhebung und Information nicht berücksichtigter Bieter
14:45 – 15:00 Uhr Kaffeepause
15:00 – 16:30 Uhr Rechtsschutz im Oberschwellenbereich (RAin Anuschka Pauly)
- Ablauf und Konsequenzen von Nachprüfungsverfahren
- Rechte und Pflichten der Beteiligten
- Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
2. Tag – Leitung: Dr. Marc Steffen
09:00 – 10:30 Uhr Der Planervertrag – Die Rechtsbeziehungen (Dr. Marc Steffen)
- Projektaufbau mit und ohne Generalplaner
- Vertragsverhältnis zum Bauherrn Haftung/Gewährleistung
- Vertragsverhältnis Generalplaner zum Fachplaner
- Zustandekommen von Planerverträgen
- Was ist die Zielfindungsphase?
10:30 – 10:45 Uhr Kaffeepause
10:45 – 12:15 Uhr Störung des Vertragsverhältnisses – Vergütungsfragen (Dr. Marc Steffen)
- Planungsänderungen
- Bauzeitnachträge
- Mehrfachplanung als Teil der Grundleistung
- Mehrfachplanung als Besondere Leistung
12:15 – 13:15 Uhr Mittagspause
13:15 – 14:45 Uhr Die Leistungspflichten bei der Bauüberwachung (Dr. Marc Steffen)
- Grundleistung der Leistungsphase 8
- Vertragstermin, § 5 Nr. 1 VOB/B
- Fertigstellungsverzug
- Terminverschiebung
- Behinderungsanzeige
- Verlängerung der Ausführungsfrist, § 6 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B
- Nachträge
- Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB
- Mängelrechte (gegen Bauunternehmen)
14:45 – 15:00 Uhr Kaffeepause
15:00 – 16:30 Uhr Haftung des Planers und Bauüberwachers (Dr. Marc Steffen)
- Mängelrechte (gegen Planer und Bauüberwacher)
- verspätete Ablieferung der Planung
- Planungsfehler in den Ausschreibungsunterlagen
- unzureichende Überwachung von Leistungen Dritter
Kommende Starttermine
Videopräsentation
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