Beschreibung
Seit 2013 ist jeder Betrieb gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen strukturiert zu untersuchen und die daraus möglicherweise resultierenden Belastungen und Gesundheitsgefährdungen zu erfassen, Handlungsmaßnahmen zu entwickeln und das Ganze zu dokumentieren. Je nach Branche, Betrieb, Arbeitsplatz und Art der Tätigkeit kann eine Vorgehensweise aber sehr unterschiedlich sein, so dass hier der Gesetzgeber Spielräume gelassen hat.
Dieses Kurz-Seminar vermittelt Ihnen neben dem Überblick über die rechtlichen Grundlagen wichtige Anforderungen der Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über Ihre Möglichkeiten un die einzelnen Handlungsschritte und Analysetools, so dass Sie die Voraussetzungen zur Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche kennen und die "Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen" auch bei Ihnen schnell, effektiv, kostengünstig und rechtssicher durchgeführt werdne kann.
Inhalt:
• Aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zu psychischen Belastungen
• Überblick über die Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
• Grundlagen, Vorschriften zur Durchführung und Dokumetation einer Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen
• Verschiedene Analysemöglichkeiten
• Rechtssichere Vorgehensweise
• Mögliche Akteure im Rahmen der Durchführung
Abschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
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Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg hat ihren Ursprung im Jahr 1797, wo sie als loser Zusammenschluss in Duisburg ansässiger Kaufleute deren gewerbliche Interessen vertrat. Heute vertritt sie mehr als 65.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Duisburg...