Beschreibung
Kurs im Strahlenschutz für Beschäftigung von Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler; R10
Module RG (+GG) + FA
Dieser Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Der Kurs vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für die Fachkundegruppe R10 der Fachkunde-Richtlinie Technik nach RöV (Modul RG) und relevante Teile des Moduls FA der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV und betrifft die Wahrnehmung von Aufgaben oder Beschäftigung von Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler sofern die effektive Dosis von 1 mSv/a überschritten werden kann; z.B. im Rahmen- einer Tätigkeit für eine Zeitarbeitsfirma
- von Tätigkeiten in verschiedenen Kontrollbereichen von Krankenhäusern in unterschiedlicher Trägerschaft (z.B. Anästhesisten)
- von Forschungsvorhaben in Kontrollbereichen verschiedener Strahlenschutzverantwortlicher
- der Einführung neuer Medizinprodukte in fremden Kontrollbereichen.
Folgende Themen werden behandelt:
- Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
- Führen des Strahlenpasses, Abgrenzungsvertrag
- Naturwissenschaftliche und strahlenphysikalische Grundlagen
- Röntgengeräte und Störstrahler
- Die Strahlenexposition des Menschen
- Wirkung von Strahlung auf Mensch und Materie
- Dosisbegriffe, Dosiseinheiten und Risikobetrachtungen
- Strahlenschutztechnik, Strahlenschutzsicherheit und Strahlenschutzmesstechnik
- Praktische Übungen.
Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab. Die erfolgreiche Teilnahme ist von der zuständigen Behörde zum Erwerb der Fachkunde für die Fachkundegruppe R10 mit bundesweiter Gültigkeit anerkannt.
Der Kurs deckt auch die Fachkundegruppen R3 und R4 sowie die Fachkundegruppe S5 der Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung ab. Für den Erwerb der Fachkunde ist keine Berufserfahrung nötig.
- Dauer: 3 Tage
Verantwortlich: Dr. Thomas Rabung
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