Beschreibung
Sachkunde für die Abgabe von Giften und Bioziden
Vorbereitungslehrgang und umfassende Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die gewerbsmäßige Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische an Dritte sowie die dazu notwendige Bereitstellung und Lagerhaltung erfordert nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) die Beschäftigung einer "sachkundigen Person". Diese Sachkunde ist durch ein Zeugnis der Behörde nach erfolgreicher Teilnahme an einer amtlichen Sachkundeprüfung nachzuweisen.Der Lehrgang vermittelt die Grundzüge des europäischen und nationalen Chemikalienrechtes für den Umgang und Handel mit Gefahrstoffen sowie die toxikologischen und stoffkundlichen Grundlagen zur Vorbereitung auf die umfassende Sachkundeprüfung nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Die Prüfung umfasst die "Grundprüfung", die Zusatzprüfung "Stoffe und Gemische" sowie die Zusatzprüfung "Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel". Die erfolgreiche Teilnahme wird amtlich bescheinigt (früher Giftschein" genannt). Die Prüfungsgebühr ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Folgende Themen werden behandelt:
- Europäisches und deutsches Chemikalienrecht: Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, EU- Verordnungen (REACH und CLP), angrenzende Rechtsgebiete, Straf- und Ornungswidrigkeitenrecht
- Chemikalienverbotsverordnung: Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich; Verbote und Beschränkungen; Abgabe von Giften und anderen Gefahrstoffen; Sachkunde
- Gefahrstoffkunde: Stoffgruppen, Stoffeigenschaften, Wirkungen auf Mensch und Umwelt, Kennzeichnung und Vorsorgemaßnahmen
- Toxikologische Eigenschaften gefährlicher Stoffe und Gemische
- Ersthilfemaßnahmen bei Chemikalienunfällen
- Europäische und nationale Rechtsvorschriften für Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel: Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Zulassung
- Stoffkunde für Biozide und Pflanzenschutzmitteln: Eigenschaften, Anwendungsgebiete, Wirkungen auf Mensch und Umwelt
- Umfassende Sachkundeprüfung
Angesprochen sind Unternehmen, Handelsbetriebe und Gewerbetreibende, die Gefahrstoffe bzw. Produkte, Rezepturen oder Gemische mit gefährlichen Inhaltsstoffen entsprechend Anlage 2 der ChemVerbotsV herstellen, einführen, in Verkehr bringen oder abgeben.
- Dauer: 3 Tage + 0,5 Tage Prüfung
Verantwortlich: Dr. Cornelia Kautt
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