Beschreibung
Krananlagen-Wiederholungsunterweisung
Gemäß § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 müssen Kranführer*innen und Anschläger*innen nach der Grundausbildung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmte Unterweisung weitergebildet werden.Wir empfehlen, die gesundheitliche Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung gemäß "DGUV Grundsätze" nach
G 25.2 feststellen zu lassen.
Folgende Themen werden behandelt:
- Rechtliche Grundlagen
- Aktuelle Kranunfälle
- Verhalten der Kranführerin / des Kranführers vor Aufnahme und während der Kranarbeit
- Zusammenarbeit mit der Anschlägerin / dem Anschläger
- Absetzen und Lagern von Lasten
- Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Kran
- Verhalten der Anschlägerin / des Anschlägers beim Lastentransport
- Schutzausrüstung und Hilfsmittel der Anschlägerin / des Anschlägers
- Auswahlkriterien geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel
- Vermeiden von Schäden
- Kontrolle, Verschleiß und Ablegereife von Anschlagmitteln
Der Kurs wendet sich an Personen, die bereits einen Kranführerschein besitzen und die jährliche Wiederholungsunterweisung benötigen.
- Dauer: 0,5 Tage
Verantwortlich: Dr. Wolfgang Andlauer
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