Beschreibung
Grundkurs für Abfallbeauftragte
Bundesweit anerkannter Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung
Der Kurs vermittelt die fachlichen und rechtlichen Kenntnisse, die zur Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben der Betriebsbeauftragten für Abfall notwendig sind.Folgende Themen werden behandelt:
- Rechtssystematik; Ziele des Abfallrechts und der Kreislaufwirtschaft
- Europäisches und nationales Abfallrecht
- Inter- und supranationale Übereinkommen
- Landesrecht und kommunales Satzungsrecht
- Verwaltungsvorschriften, Vollzugshilfen, technische Anleitungen, Merkblätter und Regeln
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit untergesetzlichem Regelwerk und weiteren abfallrechtlichen Gesetzen
- Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen und sonstigen Vorschriften des Umweltrechts
- Verbringung von Abfällen
- Betriebliche Haftung, betriebliche Risiken und einschlägige Versicherungen
- Pflichten und Rechte des Betriebsbeauftragten für Abfall; Bestellung und Stellung im Betrieb
- Betriebliche Praxis des Abfallbeauftragten
- Abfallbestimmung und das abfallrechtliche Nachweisverfahren
- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
- Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren sowie Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
- Stand der Technik bei Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Maßnahmen der Abfallvermeidung
- Vorschriften des Arbeitsschutzes
- Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
Angesprochen sind zur Bestellung vorgesehene Abfall- und Umweltschutzbeauftragte, Betriebsleitungen und Führungspersonal von Abfallerzeugern oder -besitzern sowie verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind.
- Dauer: 5 Tage
Verantwortlich: Dr. Cornelia Kautt
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